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Empfehlungen für die Arbeit der Vertrauensperson
Im Auftrag des LAG WfbM-Vorstands Rheinland-Pfalz wurden Empfehlungen aufgestellt, die die Arbeitssituation der Vertrauensperson des Werkstattrates verbessern und näher bestimmen sollen. Sie wurden von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des stellvertretenden LAG WfbM-Vorsitzenden Helmut Heller 2006 erarbeitet. Der LAG WfbM-Vorstand hat allen Mitgliedswerkstätten in Rheinland-Pfalz empfohlen, die Ergebnisse zu übernehmen.

Vertrauenspersonen haben eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des SGB IX und der WMVO. „Von ihrem persönlichen Engagement, ihrer Fachlichkeit und von ihrer Unterstützungsleistung hängt es vielfach mit entscheidend davon ab, in welchem Maß es den betroffenen Menschen mit Behinderungen in Werkstätten gelingt, ihre Interessen und Rechte überhaupt erst wahrzunehmen, zu artikulieren und durchzusetzen.“

Zusätzlich wurde eine Aufgabenbeschreibung für Vertrauenspersonen erarbeitet. Diese konkretisiert die Anforderungen der Funktion und spiegelt so berechtigte Erwartungen des Werkstattrates und der Werkstattleitung wider. Aus den Aufgaben- und Kompetenzanforderungen kann der jeweilige Personalentwicklungsbedarf individuell abgeleitet werden. Die Aufgabenbeschreibung definiert zudem Rechte, Pflichten und Befugnisse der Vertrauensperson in der Werkstatt. Die unterschiedlichen Formen der Mitwirkungsverordnungen (WMVO, CMVO, DWMV) und die Mitwirkungspraxis verlangen eine bessere Absicherung für die Rolle als Interessensvertretung: „Das dem Werkstattrat jeweils eingeräumte Maß an Mitsprache oder Mitbestimmung tangiert die Arbeit der Vertrauensperson erheblich: Dort, wo es zwischen Werkstattleitung und Werkstattrat um ein Mehr an Einflußnahme geht, ist das Konfliktpotential erheblich höher.“. Damit steigen auch die Anforderungen an die Vertrauensperson.

In den jeweiligen Verordnungen gibt es noch Stellen, an denen nachgebessert werden muß. Diese Lücken sollen auf freiwilliger Basis durch werkstattinterne Regelungen geschlossen werden – so die Empfehlung aus Rheinland-Pfalz. Als Beispiel für die Gestaltungsmöglichkeiten der Werkstatt wird die Festlegung eines besonderen Kündigungsschutzes (analog Betriebsräten bzw. Mitarbeitervertretern) und ein bestimmtes Zeitbudget für die Arbeit in der Funktion Vertrauensperson genannt. Generell geht es darum, geeignete Voraussetzungen für ein professionelles Handeln der Vertrauenspersonen sicherzustellen. So können die gesetzlichen Maßgaben und Zielsetzungen sogar noch übertroffen werden.

Im Laufe des Jahres 2007 soll die Empfehlung in „einfache Sprache“ übersetzt werden. Zudem wird die LAG WfbM zusätzlich ein Forum zum Austausch von Vertrauenspersonen anbieten.

Die Empfehlungen können Sie hier downloaden


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