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Regelung zur Sicherung der Werkstattentgelte auch im Jahr 2021 – grundsätzliche Reform bleibt davon unberührt

Im Rahmen der Abstimmung über das Teilhabestärkungsgesetz hat der Deutsche Bundestag einen Entschließungsantrag verabschiedet (Bundestagsdrucksache 19/28834).

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auch in diesem Jahr auf einen Teil der Ausgleichsabgabe zu verzichten, damit Rückgänge bei den Werkstattentgelten auch im Jahr 2021 angemessen kompensiert werden können.

Dahinter steht die Anerkennung der Tatsache, dass auch viele Werkstätten für behinderte Menschen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich hart getroffen sind. Für die Werkstattbeschäftigten hatte und hat dies zum Teil empfindliche Lohneinbußen zur Folge.

Um die Arbeitsentgelte für die Beschäftigen für die Dauer der Pandemie zu sichern, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 den Integrationsämtern zusätzliche Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt. Diese Regelung soll nun auch im Jahr 2021 fortgeführt werden.

Die BAG WfbM hatte sich dafür eingesetzt, auch im Jahr 2021 eine Regelung zur Kompensation von coronabedingten Entgelteinbußen der Werkstattbeschäftigten zu schaffen. So sprach sich Geschäftsführerin Kathrin Völker im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Teilhabestärkungsgesetz ausdrücklich für eine Weiterführung der Lösung über die Mittel der Ausgleichsabgabe aus. Darüber hinaus forderte sie, die Verteilung der Mittel in einem einheitlichen und transparenten Verfahren zu regeln, damit sie gezielt und bedarfsgerecht bei den Werkstattbeschäftigten ankommen. Dazu macht der Entschließungsantrag leider keine Vorgaben.

Dafür wurde eine weitere Forderung der BAG WfbM aufgegriffen. Der Reformprozess der Entgelt- und Einkommenssystematik muss trotz kurzfristig notwendiger coronabedingter Kompensationen konsequent fortgeführt werden. Der Entschließungsantrag formuliert den klaren Auftrag an die Bundesregierung, „mit Blick auf eine grundsätzliche Neugestaltung des Entgeltsystems in den Werkstätten, gesetzliche Anpassungen nach Abschluss des Forschungsvorhabens (…) so zeitnah wie möglich umzusetzen, aber auch schon im Lichte des Zwischenberichts erste Überlegungen zu einer Neugestaltung des Entgeltsystems anzustellen, das transparent und nachvollziehbar ist, mit dem Werkstattbeschäftigte motiviert und gefördert werden und die wirtschaftliche Existenz von Werkstätten gesichert wird.“

Den Gesetzentwurf und sowie den Entschließungsantrag finden Sie hier externer Link.



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