Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) hat ihre Empfehlungen zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aktualisiert. Das Nachschlagewerk wurde umfassend bearbeitet und an die Rechtslage zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz angepasst.
Neben vielen Fragen rund um das Thema „Werkstatt für behinderte Menschen“ berücksichtigen die neuen Empfehlungen auch das „Budget für Arbeit“ (§ 61 SGB IX), das „Budget für Ausbildung“ (§ 61a SGB IX) und „andere Leistungsanbieter“ (§ 60 SGB IX).
Die BAGüS-Werkstattempfehlungen 2021 sind ab sofort als Druckausgabe gegen eine Schutzgebühr von 15 Euro (einschließlich Versandkosten) unter www.bagues.de erhältlich.
Arbeitswelt
30.04.21
BAGüS-Werkstattempfehlungen 2021