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Entgeltreform für Werkstattbeschäftigte in Arbeit
Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V. setzt sich für Gesetzesänderung ein
„Wir setzen uns dafür ein, ein zukunftsfähiges Entgeltsystem für Werkstattbeschäftigte in Deutschland zu schaffen“, sagt Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM). Zum ‚Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen‘, der seit 1992 jährlich am 5. Mai stattfindet, macht er auf die zielgerichtete Arbeit des Verbandes aufmerksam. „Um beim Arbeitsleben von Gleichstellung sprechen zu können, muss sich die Einkommenssituation für Menschen, die in den Werkstätten arbeiten, umfassend verbessern. Dafür arbeiten wir als Verband eng in einer Steuerungsgruppe mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen.“
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann. Dafür wurde vom BMAS eine Studie in Auftrag gegeben, in der Werkstätten und Werkstattbeschäftigte zur Einkommenssituation befragt werden sollen. Der Abschlussbericht der Studie muss bis Ende 2023 vorliegen. Ein Zwischenbericht ist zum 30. Juni 2021 zu erwarten und die öffentliche Diskussion der Ergebnisse soll ab Herbst 2022 erfolgen.
Derzeit zahlen Werkstätten ihren Beschäftigten ein gesetzlich geregeltes Arbeitsentgelt. Bei der Betrachtung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten müssen aber alle Bestandteile des individuellen Einkommens berücksichtigt werden. Hierzu zählen das Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Rentenansprüche und staatliche Transferleistungen wie die Grundsicherung, Wohngeld oder Kindergeld sowie weitere behinderungsbedingte Mehrbedarfe. In Werkstätten erhalten Menschen mit Behinderungen nicht nur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern Anspruch auf umfangreiche Betreuungs-, Bildungs-, Förderungs- und Therapieleistungen – wenn benötigt, während des gesamten Arbeitslebens. „Eine Reform des Entgeltsystems setzt daher eine detaillierte Betrachtung der Sozialgesetzbücher voraus. Es braucht nicht nur mehr Lohn, sondern Gesetzesänderungen und staatliche Unterstützungen, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem zu entwickeln und umzusetzen“, berichtet Berg.
Werkstätten ermöglichen Arbeit für 320.000 Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland ein gesetzliches Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Mit 2.900 Betriebsstätten erfüllen Werkstätten dieses Recht von 320.000 Menschen mit schweren oder Mehrfachbehinderungen. Die Arbeitsangebote in den Werkstätten sind auf die Beschäftigten und ihre persönlichen Interessen und individuellen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Arbeitsangebote sind vielfältig und beinhalten auch Dienstleistungen mit Kundenkontakt. Kooperationen zwischen Werkstätten und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes bieten weitere inklusive Teilhabe-Möglichkeiten.
Werkstattbeschäftigte haben Mitsprache- und Mitwirkungsrecht
„Selbstverständlich haben die Menschen mit Behinderungen ein demokratisches Mitsprache- und Mitwirkungsrecht in der Werkstatt“, sagt Berg. Gewählte Werkstatträte und Frauenbeauftragte vertreten die Interessen der Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung. So wirken sie u.a. an der Ausgestaltung der Werkstattleistung und der Entgeltordnung mit. „Niemand wird in den Werkstätten zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet. Die Arbeit ist ein grundsätzlich freiwilliges Angebot, das dem Nachteilsausgleich dient“, ergänzt der Vorstandsvorsitzende.
Inklusion geht alle an
Um das Ziel des Europäischen Protesttages am 5. Mai – die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Bereich Arbeit – zu erreichen, sind alle Menschen gefordert: „Klar ist aber auch, um grundsätzlich die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sind alle Menschen gefordert“, so Berg. Neben dem politischen Engagement der BAG WfbM im Bundestag müssen der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft und auch die Werkstätten gemeinsam daran arbeiten, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten haben, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. „Unsere Angebote in den Werkstätten sind darauf zugeschnitten, Menschen mit Behinderungen zu befähigen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung so zu fördern, dass dies bestmöglich geschieht. Damit Inklusion gelingt, bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens“, stellt Berg klar.
„Wir setzen uns dafür ein, ein zukunftsfähiges Entgeltsystem für Werkstattbeschäftigte in Deutschland zu schaffen“, sagt Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM). Zum ‚Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen‘, der seit 1992 jährlich am 5. Mai stattfindet, macht er auf die zielgerichtete Arbeit des Verbandes aufmerksam. „Um beim Arbeitsleben von Gleichstellung sprechen zu können, muss sich die Einkommenssituation für Menschen, die in den Werkstätten arbeiten, umfassend verbessern. Dafür arbeiten wir als Verband eng in einer Steuerungsgruppe mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen.“
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann. Dafür wurde vom BMAS eine Studie in Auftrag gegeben, in der Werkstätten und Werkstattbeschäftigte zur Einkommenssituation befragt werden sollen. Der Abschlussbericht der Studie muss bis Ende 2023 vorliegen. Ein Zwischenbericht ist zum 30. Juni 2021 zu erwarten und die öffentliche Diskussion der Ergebnisse soll ab Herbst 2022 erfolgen.
Derzeit zahlen Werkstätten ihren Beschäftigten ein gesetzlich geregeltes Arbeitsentgelt. Bei der Betrachtung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten müssen aber alle Bestandteile des individuellen Einkommens berücksichtigt werden. Hierzu zählen das Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Rentenansprüche und staatliche Transferleistungen wie die Grundsicherung, Wohngeld oder Kindergeld sowie weitere behinderungsbedingte Mehrbedarfe. In Werkstätten erhalten Menschen mit Behinderungen nicht nur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern Anspruch auf umfangreiche Betreuungs-, Bildungs-, Förderungs- und Therapieleistungen – wenn benötigt, während des gesamten Arbeitslebens. „Eine Reform des Entgeltsystems setzt daher eine detaillierte Betrachtung der Sozialgesetzbücher voraus. Es braucht nicht nur mehr Lohn, sondern Gesetzesänderungen und staatliche Unterstützungen, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem zu entwickeln und umzusetzen“, berichtet Berg.
Werkstätten ermöglichen Arbeit für 320.000 Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland ein gesetzliches Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Mit 2.900 Betriebsstätten erfüllen Werkstätten dieses Recht von 320.000 Menschen mit schweren oder Mehrfachbehinderungen. Die Arbeitsangebote in den Werkstätten sind auf die Beschäftigten und ihre persönlichen Interessen und individuellen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Arbeitsangebote sind vielfältig und beinhalten auch Dienstleistungen mit Kundenkontakt. Kooperationen zwischen Werkstätten und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes bieten weitere inklusive Teilhabe-Möglichkeiten.
Werkstattbeschäftigte haben Mitsprache- und Mitwirkungsrecht
„Selbstverständlich haben die Menschen mit Behinderungen ein demokratisches Mitsprache- und Mitwirkungsrecht in der Werkstatt“, sagt Berg. Gewählte Werkstatträte und Frauenbeauftragte vertreten die Interessen der Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung. So wirken sie u.a. an der Ausgestaltung der Werkstattleistung und der Entgeltordnung mit. „Niemand wird in den Werkstätten zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet. Die Arbeit ist ein grundsätzlich freiwilliges Angebot, das dem Nachteilsausgleich dient“, ergänzt der Vorstandsvorsitzende.
Inklusion geht alle an
Um das Ziel des Europäischen Protesttages am 5. Mai – die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Bereich Arbeit – zu erreichen, sind alle Menschen gefordert: „Klar ist aber auch, um grundsätzlich die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sind alle Menschen gefordert“, so Berg. Neben dem politischen Engagement der BAG WfbM im Bundestag müssen der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft und auch die Werkstätten gemeinsam daran arbeiten, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten haben, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. „Unsere Angebote in den Werkstätten sind darauf zugeschnitten, Menschen mit Behinderungen zu befähigen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung so zu fördern, dass dies bestmöglich geschieht. Damit Inklusion gelingt, bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens“, stellt Berg klar.