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Bundesrat stimmt Betriebsrätemodernisierungsgesetz zu
In seiner Sitzung am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte sieht auch eine Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) vor.
Die bereits bestehenden Regelungen in der WMVO zum Ablauf der Werkstattratssitzungen werden damit um die Möglichkeit diese per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen ergänzt. Will ein Werkstattrat über die Coronavirus-Krise hinaus digitale Sitzungen abhalten, muss der Werkstattrat hierzu seine Geschäftsordnung ändern.
Die Regelungen treten am Tag nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Weitere Informationen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz finden Sie hier .
Die bereits bestehenden Regelungen in der WMVO zum Ablauf der Werkstattratssitzungen werden damit um die Möglichkeit diese per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen ergänzt. Will ein Werkstattrat über die Coronavirus-Krise hinaus digitale Sitzungen abhalten, muss der Werkstattrat hierzu seine Geschäftsordnung ändern.
Die Regelungen treten am Tag nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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