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Aufhebung der Impfpriorisierung
Die Impfpriorisierung für Corona-Schutzimpfungen wird ab dem 7. Juni 2021 aufgehoben. Ab dann können alle Personen ab 16 Jahren, ungeachtet ihres Gesundheitszustands oder ihres Berufs, einen Impftermin erhalten.
Zu Beginn der Impfkampagne im Dezember 2020 wurde zunächst nach Priorisierungsgruppen geimpft, um so Menschen, die ein besonders hohes Risiko einer Infektion oder einer schweren COVID-19-Erkrankung hatten, zuerst zu schützen.
Zu diesen Personengruppen mit hoher Priorität gehören auch Menschen mit geistigen Behinderungen und Personen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung sowie das Fachpersonal in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen. Dadurch konnte in allen Bundesländern, neben den Werkstattbeschäftigten, auch dem Fachpersonal in Werkstätten bereits vor Juni eine Erstimpfung angeboten werden.
Die Impfung gegen das Coronavirus ist für jede*n freiwillig und unabhängig vom Versicherungsstatus kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zu Beginn der Impfkampagne im Dezember 2020 wurde zunächst nach Priorisierungsgruppen geimpft, um so Menschen, die ein besonders hohes Risiko einer Infektion oder einer schweren COVID-19-Erkrankung hatten, zuerst zu schützen.
Zu diesen Personengruppen mit hoher Priorität gehören auch Menschen mit geistigen Behinderungen und Personen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung sowie das Fachpersonal in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen. Dadurch konnte in allen Bundesländern, neben den Werkstattbeschäftigten, auch dem Fachpersonal in Werkstätten bereits vor Juni eine Erstimpfung angeboten werden.
Die Impfung gegen das Coronavirus ist für jede*n freiwillig und unabhängig vom Versicherungsstatus kostenlos.
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