Nun ist ein erster Bericht veröffentlich worden, an dem auch die BAG WfbM beteiligt war.
Ziel des breit angelegten Konsultationsprozesses ist es, politische Strategien im Hinblick auf die Sicherung der Teilhabe aller zu benennen, die geeignet sind, im gesellschaftlichen und politischen Raum akzeptiert und umgesetzt zu werden.
Im Fokus stehen dabei folgende Fragen:
- Wie können die zu erwartenden Änderungsprozesse mittel- und langfristig bewältigt werden? Welche Ressourcen sind dafür erforderlich?
- Welche fachlichen (insbesondere medizinischen) und wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse liegen vor bzw. werden benötigt, um Handlungsspielräume rechtssicher und unter Beachtung epidemiologischer Erkenntnisse und hygienischer Vorschriften einschließlich des Arbeitsschutzes definieren und nutzen zu können?
- Wie können die Akteure in der Rehabilitation möglichst eigenständig handeln? Welche Handlungsspielräume sind für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung und für ihre Weiterentwicklung erforderlich, wie müssen die Angebote angepasst und verändert werden?
- Wie kann das gesellschaftliche Leben und hier vor allem das von Menschen mit Behinderungen unter Sicherung bzw. Verbesserung der Teilhabe gestaltet werden? Was benötigen Bürgerinnen und Bürger und (potenzielle) Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nicht nur im Leistungsbereich des SGB IX, sondern darüber hinaus im Hinblick auf gesamtgesellschaftliche Veränderungen (Existenzsicherung auch in Krisenzeiten, Barrierefreiheit, Digitalisierung u. a.)?
Um diese Fragen zu beantworten, wurden Akteure von Rehabilitation und Teilhabe gebeten, ihre Sicht auf die bestehenden Herausforderungen in den Konsultationsprozess einzubringen. Die BAG WfbM war dazu in einer eigens eingerichteten Unterarbeitsgruppe vertreten.
Die gesammelten Beiträge wurden von einer Steuerungsgruppe der DVfR aufgearbeitet, zusammengefasst und jetzt im Abschlussbericht veröffentlicht.