Mitte Februar 2007 trug die BAG WfbM dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Empfehlungen für eine qualifizierte berufliche Bildung in Werkstätten vor. Alle 16 Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten für behinderte Menschen wollen sich an dem Projekt beteiligen.
Es sollten Kriterien der beruflichen Bildung entwickelt und Übergänge geeigneter Personen durch anerkannte Qualifizierungsgänge erleichtert werden. Aber das BMAS und das BMBF waren sich einig, daß es nicht ihre Aufgabe sei, für ein einheitliches berufliches Bildungsniveau in Werkstätten zu sorgen. Das BIBB sah zwar die Notwendigkeit einheitlicher Lehrpläne. Im Bereich der Benachteiligtenförderung seinen jedoch alle finanziellen Mittel gebunden.
„Daß Werkstattbeschäftigte auch in Zukunft ohne anerkannte berufliche Qualifizierung leben müssen, ist eine Diskriminierung, die wir ändern wollen.“ Annelie Lohs, stellvertretende Vorsitzende der BAG WfbM, gibt sich zuversichtlich, obwohl zwei Bundesministerien ihre Unterstützung zurückgezogen haben.
Die Widersprüche, die in der Praxis entstehen, wenn Werkstattbeschäftigte anteilig ihre Qualifikationen in Erwerbsbetrieben erhalten, konnten nicht aufgegriffen werden. „Insgesamt schienen die Fronten verhärtet“, so Prof. Dr. Gerd Grampp aus Jena.
Immerhin schließt das BMBF den Erwerb von Qualifizierungsbausteinen, also eine Berufsausbildungsvorbereitung, für Werkstätten nicht aus. Dies hat sich die BAG WfbM bestätigen lassen, um für eine Anerkennung bei Kammern und Arbeitgeberverbänden zu werben. Aber auch die Bemühungen um ein Projekt für mehr Qualität in der beruflichen Bildung sind laut Annelie Lohs noch nicht abgeschlossen: „Als nächstes werden wir im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen vorstellig“.