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Rumänische Werkstätten – berufliche Bildungseinrichtungen
Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist in Rumänien noch deutlich auszubauen. Gegenwärtig sind nach Angaben des dortigen Rates für Menschen mit Behinderungen nur 2,93 Prozent der behinderten Rumänen beschäftigt. Im rumänischen Entwicklungsplan für die Jahre 2007 bis 2013 wird eine Beschäftigungsquote von nur 0,1 Prozent festgestellt.

Darüber hinaus stellt die „Behörde zur Integration behinderter Menschen“ fest, daß es derzeit keine staatlich finanzierten Werkstattplätze gibt. Es gibt im Grunde genommen keine durch Nichtregierungsorganisationen geleiteten Teilhabeangebote für Menschen mit geistiger Behinderung. Nur wenige Einrichtungen bieten berufliche Qualifizierungsmaßnahmen an zur Vorbereitung auf eine spätere Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Einrichtungen stehen allen interessierten geistig behinderten Menschen in Wohnortnähe offen.

Voraussetzungen zur Teilhabe ist der Wunsch des behinderten Menschen, sich beruflich zu bilden. Zumeist ist noch das Einverständnis der Eltern zu den Qualifizierungsangeboten erforderlich.


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