- Stellenbeschreibungen neutral formulieren
- Eine diskriminierungsfreie Durchführung der Einstellung einschließlich des Vorstellungsgespräches sicherstellen.
- Absagen an Bewerber müssen ohne Anhaltspunkte für eine Diskriminierung erstellt werden, intern sollen objektive Ablehnungsgründe vorgehalten werden. Bewerbungsunterlagen nach der Absage mindestens zwei Monate lang aufbewahren.
- Das Arbeitsverhältnis ohne Diskriminierungsgründe gestalten.
- Beginn, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses jederzeit gut dokumentieren.
- Eine Antidiskriminierungsvereinbarung, eine Beschwerdestelle, die Schulung der Mitarbeiter sollten umgesetzt werden.
Politik
30.07.07
Das Gleichbehandlungsgesetz gilt
Bei Stellenausschreibungen und Einstellungen von neuen Mitarbeitern empfiehlt es sich, bestimmte Regeln einzuhalten.
Sinnvoll sind folgende Maßnahmen: