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Das Gleichbehandlungsgesetz gilt
Bei Stellenausschreibungen und Einstellungen von neuen Mitarbeitern empfiehlt es sich, bestimmte Regeln einzuhalten.
Sinnvoll sind folgende Maßnahmen:
- Stellenbeschreibungen neutral formulieren
- Eine diskriminierungsfreie Durchführung der Einstellung einschließlich des Vorstellungsgespräches sicherstellen.
- Absagen an Bewerber müssen ohne Anhaltspunkte für eine Diskriminierung erstellt werden, intern sollen objektive Ablehnungsgründe vorgehalten werden. Bewerbungsunterlagen nach der Absage mindestens zwei Monate lang aufbewahren.
- Das Arbeitsverhältnis ohne Diskriminierungsgründe gestalten.
- Beginn, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses jederzeit gut dokumentieren.
- Eine Antidiskriminierungsvereinbarung, eine Beschwerdestelle, die Schulung der Mitarbeiter sollten umgesetzt werden.