Die BAG WfbM hat gestern in dem Werkstatt:Telegramm 27.2021 (im Downloadbereich ) umfangreich über die Änderungen berichtet, die das neue Infektionsschutzgesetz für Werkstätten mit sich bringt.
Der BAG WfbM ist bewusst, dass die durch den Gesetzgeber geplanten rechtlichen Regelungen nicht praxistauglich sind und die Werkstätten und ihre Beschäftigten vor sehr große Herausforderungen stellen.
Deshalb ist die BAG WfbM an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herangetreten und hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die geplanten zusätzlichen Testpflichten für das gesamte Personal der Werkstatt (Fachpersonal und Menschen mit Behinderungen) nicht umsetzbar sind.
Das BMAS hat zugesichert, die vorgebrachten Problemanzeigen zu prüfen und auf eine kurzfristige Lösung hinzuwirken.
Sobald sich Neuigkeiten ergeben, wird die BAG WfbM ihre Mitglieder wieder umfassend informieren.