Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellte Statistik der durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelte für das Jahr 2020 für Beschäftigte im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen liegt vor.
Demnach betrug das durchschnittliche Entgelt der im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Jahr 2020 monatlich 209 Euro (inkl. 52 Euro Arbeitsförderungsgeld). Im Vergleich zum Vorjahr ist das Entgelt im Jahr 2020 somit – trotz Corona-Pandemie und deren Auswirkungen – unverändert geblieben (2019: 209 Euro). Für das Jahr 2019 wurden vom BMAS nachträglich Korrekturen übermittelt, daher hat sich die Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts 2019 im Vergleich zur letzten Statistik noch einmal verändert.
In der Statistik sind nur die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Das Durchschnittsentgelt errechnet sich, indem die Gesamtsumme der im Haushaltsjahr tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte durch die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, für die im Haushaltsjahr Beiträge für die Sozialversicherung erstattet wurden, geteilt wird. Die Statistik beruht auf den Meldungen der Bundesländer.
Sie können die Statistik hier herunterladen.