Panorama 03.12.21
Die inklusive Gesellschaft ist eine gemeinschaftliche Aufgabe
Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) zu mehr Offenheit im Umgang mit Menschen mit Behinderungen auf und fordert die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft. An dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe müssen sich alle beteiligen, sowohl Sozialunternehmen als auch Industrie, Handwerk, die Verwaltungen und die Politik. Der kürzlich vorgestellte Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90’DIE GRÜNEN und FDP bietet das Potenzial, diesen Prozess fortzuführen. Und auch die Werkstätten können mit ihrem Know-how und ihren Erfahrungen hierbei einen wichtigen Beitrag leisten.

Mehr als ein Job
Die Werkstattleistung ist für Menschen mit Behinderungen mehr als ein Job. „Werkstätten leisten zusätzlich zur Teilhabe am Arbeitsleben auch pädagogische, therapeutische und pflegerische Unterstützung, um Menschen mit Behinderungen ganzheitlich in die Gesellschaft einzugliedern. In der Werkstatt erhalten sie Berufliche Bildung und können soziale Beziehungen pflegen. Neben individuell auf sie abgestimmter Arbeit bekommen sie Unterstützung und Wertschätzung. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es für die meisten von ihnen keinen gleichwertigen Platz, denn in seiner jetzigen Form ist der Arbeitsmarkt nicht in der Lage, alle Menschen mit Behinderungen aufzunehmen. Deshalb sind Werkstätten weiterhin notwendig, um Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen“, erläutert Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM.
Die BAG WfbM sieht allerdings in einigen Bereichen – wie etwa beim Thema Entgelt – dringenden Reformbedarf.

BAG WfbM begrüßt Koalitionsvertrag      
Die vorangegangene Legislaturperiode war geprägt von einem konstruktiven Austausch zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Vertretern der Werkstattträger. Insbesondere während der Corona-Pandemie trug dieser Dialog zu einem gegenseitigen Verständnis bei. So konnte die Teilhabe am Arbeitsleben auch in schwierigen Zeiten garantiert werden.
Die BAG WfbM begrüßt den kürzlich in Berlin vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90’DIE GRÜNEN und FDP.

Die neue Bundesregierung hat sich innerhalb des Koalitionsvertrags zur Reform des Entgeltsystems bekannt. Im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es unter anderem: „Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen.“
Daran möchte der Verband in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam mit den politischen Verantwortlichen anknüpfen und die Entwicklung weiter vorantreiben.
Die BAG WfbM hält die zielgerichtete Weiterentwicklung der Werkstätten für den richtigen Weg, um allen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Es ist dabei aber wichtig, dass bei allen Weiterentwicklungsprozessen die Kontinuität und Verlässlichkeit für diejenigen Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden, die sich für die Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten entscheiden.

Digitalisierung nicht aus dem Blick verlieren
Auch Werkstätten unterliegen den Veränderungen der Arbeitswelt. Themen wie Arbeit 4.0 werden auch von Werkstätten aktiv aufgegriffen. Die Digitalisierung ist einerseits eine Chance, neue Arbeitswelten zu erschließen. Gleichzeitig stellen digitale Hilfs- oder Produktionsmittel die Werkstätten auch vor Herausforderungen, in der Einführung, aber auch in Bezug auf Qualifizierung und Nutzung. Dies betrifft alle Bereiche der Werkstatt, insbesondere die Berufliche Bildung.
Die BAG WfbM erwartet daher von den Ampel-Koalitionären, dass die Digitalisierung in Sozialunternehmen und im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen nicht aus dem Blick gerät, sondern zukünftig wesentlich stärker als bisher dauerhaft und nachhaltig gefördert wird. Das beinhaltet neben Finanzierungsaspekten auch die gezielte Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, Sozialunternehmen und Verbänden in Projektvorhaben und -förderung.
Für eine inklusive Gesellschaft, die auch einen inklusiven Arbeitsmarkt beinhaltet, sind weitreichende Veränderungen notwendig. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe ist die gesamte Gesellschaft gefragt, jeder muss an seiner Stelle Verantwortung übernehmen.

 


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