Bildung 18.08.07
Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Zusatzausbildung
In der Werkstattverordnung (WVO) ist für die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten eine „Sonderpädagogische Zusatzqualifikation“ (SPZ) vorgeschrieben. Im Jahr 1996 forderten die BAG WfbM und die Leistungsträger der Werkstätten eine Weiterentwicklung der seit den 1970er Jahre entwickelten Kursangebote und setzten neue Zielmarken. Seitdem hat sich eine Menge getan.

Nicht nur auf Bundesebene gibt es eine Fortbildungsprüfungsverordnung zum anerkannten Abschluß „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ und eine Lehrgangsempfehlung des Bundesinstituts für berufliche Bildung. Es erfolgten auch regionale Umsetzungen und zahlreiche erfolgreiche Prüfungsabschlüsse: Mitte des Jahres 2006 gab es 2.000 geprüfte Fachkräfte, davon rund 1.000 in Nordrhein-Westfalen. Seit dem Jahr 2002 gibt es ein bundesweites Forum der SPZ-Anbieter, das gemeinsame Linien diskutiert, Angebote vergleicht und diese kritisch hinterfragt.

Viele Anbieter haben ihre Kurse organisatorisch und inhaltlich weiterentwickelt. Die BAG WfbM und die Verbände der freigemeinnützigen Wohlfahrtspflege unterstützen dies durch einvernehmlich verabschiedete Qualitätsstandards. Es gibt zunehmend neue und angepaßte Lehrpläne, bessere Referenten-Koordinationen, erheblich mehr Praxisanteile und eine stärkere „Kunden-Orientierung“. Immer mehr Anbieter verstehen sich nicht nur als Bildungsvermittler, sondern auch als Dienstleister für Werkstätten. Und immer mehr Werkstätten sehen die Chancen, die eine gezielte und erfolgreiche SPZ für die Weiterentwicklung ihres Personals und ihrer Einrichtungen bietet. Denn die Kurse bringen einen Mehrwert für die Werkstatt, der weit über die persönliche Fortbildung der jeweiligen Teilnehmer hinausgeht.

Wo liegen Verbesserungsmöglichkeiten?

Die Anbieter sollten ihre Lehrpläne nicht nur publizieren, sondern sie auch transparenter machen und sich mit den Werkstätten abstimmen. Auch die Praxisprojekte sollten in Absprache mit den Werkstätten aktiv für die gezielte Innovation vor Ort genutzt werden. So könnten einzelne Kurseinheiten in Einzel- oder in Gruppenarbeit in die Werkstätten verlegt werden – als Hospitationen, Praxistage und -wochen. Vorstellbar wäre auch ein modulares Kurssystem, das es erlaubt, einen Teil des Kurses in Form von Wahlpflichtfächern (für unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte) durchzuführen.

Werkstätten sollten die Wahl des Anbieters noch stärker nach dem pädagogischen Nutzwert und weniger nach wirtschaftlichen Aspekten und Verbandszugehörigkeit treffen. Das heißt zugleich, sich aktiv und konkret für die jeweiligen Angebote zu interessieren, das Gespräch zu suchen und eigene Vorstellungen einzubringen. Wünschenswert wäre, daß mehr Werkstätten das Wissen und Können der Fortbildungsteilnehmer für die Werkstattpraxis abfordern und nutzbar machen – sei es über Mentoren- oder Patensysteme, sei es über Berichte in internen Arbeitsgruppen. Der pädagogische Zugewinn der SPZ sollte nicht nur gewürdigt, sondern auch integriert und abgefordert werden. Ein guter Weg dazu könnte eine gezielte Gestaltung der „Praxisprojekte“ sein, die die Fortbildung zugleich als Innovationsschub nutzt. Denkbar wären auch individuelle Zielvereinbarungen im Trialog (Werkstatt, Teilnehmer, Anbieter). Auch die Werkstatträte könnten in die Planungen und Zielvereinbarungen einbezogen werden, denn letztlich geht es ja um die Interessen und Entwicklungen der Beschäftigten.

Die LAG WfbM können hier sicher ebenso helfen wie die übergeordneten Organisationen der Werkstattträger – sei es durch die Formulierung von Zielen (etwa hinsichtlich von Lehrgangsumfang und Prüfungsabschluß), sei es durch die Dokumentation positiver Beispiele und ihrer Nutzeffekte.

Von Dr. Rainer Brackhane


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