Politik 28.08.07
Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung - Petition
Seit Umsetzung des Kinderberücksichtigungsgesetzes kämpft die BAG WfbM darum, daß der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung nicht von den Werkstattbeschäftigten zu entrichten ist oder zumindest anschließend durch den Kostenträger erstattet wird. Über die vielfältigen Maßnahmen haben wir die Mitglieder regelmäßig unterrichtet.

Auf den Internetseiten des Bundestages ist seit dem 23. Juli eine öffentliche Petition eingestellt, in der gefordert wird, daß schwerbehinderte Menschen "von der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags für Kinderlose befreit werden".

Auch wenn wir für Werkstattbeschäftigte die grundsätzliche Freistellung vom Beitragszuschlag fordern und sie argumentativ auf anderem Weg begründet herleiten, kann diese Petition eine Gelegenheit bieten, dieses Anliegen erneut deutlich zu machen.

Wir fügen den Link bei. Je mehr Unterschriften gesammelt werden (nur noch bis zum 11. September 2007 möglich), desto größer ist die Wirkung.

Öffentliche Petition zur Pflegeversicherung externer Link

Wenn Sie auf den Link klicken, gelangen Sie direkt zu der öffentlichen Petition.

Sie können – wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, im Internet zu unterzeichnen – auch eine Unterschriftenliste direkt an den Petitionsausschuß schicken. Die Adresse:

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Unbedingt wichtig: Es muß die Petition genannt werden, also zum Beispiel:

Wir unterstützen die öffentliche Petition „Pflegeversicherung: Schwerbehinderte Menschen“ und reichen hier eine Unterschriftenliste ein.


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