Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für behinderte Menschen nochmals redaktionell leicht angepasst.
Nachdem die BGW bereits im Dezember 2021 den BGW-Standard für Werkstätten an die Änderungen im Infektionsschutzgesetz zur 3G-Regelung und zusätzlichen Testpflicht sowie zur sogenannten Homeoffice-Pflicht angepasst hat (siehe Werkstatt:Telegramm 32.2021 ), wurde der BGW-Standard nun nochmals an die bereits bekannten Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angeglichen.
Gemäß der Corona-ArbSchV kann die Leitung bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen ihr bekannten Impf- oder Genesenenstatus der Mitarbeitenden sowie der betreuten Beschäftigten berücksichtigen. Zusätzlich sind die Mitarbeitenden und betreuten Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung durch SARS-CoV-2 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren, hierzu gehört nunmehr auch die Aufklärung über die sogenannte Booster-Impfung.
Den aktuellen BGW-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten finden Sie hier.