Arbeitswelt 25.01.22
BGW aktualisiert den Arbeitsschutzstandard für Werkstätten
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für behinderte Menschen nochmals redaktionell leicht angepasst.

Nachdem die BGW bereits im Dezember 2021 den BGW-Standard für Werkstätten an die Änderungen im Infektionsschutzgesetz zur 3G-Regelung und zusätzlichen Testpflicht sowie zur sogenannten Homeoffice-Pflicht angepasst hat (siehe Werkstatt:Telegramm 32.2021 externer Link), wurde der BGW-Standard nun nochmals an die bereits bekannten Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angeglichen.

Gemäß der Corona-ArbSchV kann die Leitung bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen ihr bekannten Impf- oder Genesenenstatus der Mitarbeitenden sowie der betreuten Beschäftigten berücksichtigen. Zusätzlich sind die Mitarbeitenden und betreuten Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung durch SARS-CoV-2 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren, hierzu gehört nunmehr auch die Aufklärung über die sogenannte Booster-Impfung.

Den aktuellen BGW-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten finden Sie hier. externer Link


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