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Auch Wachkomapatienten haben eine unveräußerliche Würde
Der Fall Terri Schiavo, die die Ärzte auf gerichtliche Anordnung hin vor einem Jahr verhungern und verdursten ließen, ist erneut Anlaß einer Diskussion geworden. Der Vatikan hat auf die Fragen der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten zur künstlichen Ernährung und Wasserversorgung geantwortet.

1. Frage: Ist die Ernährung und Wasserversorgung (ob auf natürlichen oder künstlichen Wegen) eines Patienten im „vegetativen Zustand“ moralisch verpflichtend, außer wenn Nahrung und Wasser vom Körper des Patienten nicht mehr aufgenommen oder ihm nicht verabreicht werden können, ohne erhebliches physisches Unbehagen zu verursachen?

Antwort: Ja. Die Verabreichung von Nahrung und Wasser, auch auf künstlichen Wegen, ist prinzipiell ein gewöhnliches und verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung. Sie ist darum verpflichtend in dem Maß, in dem und solange sie nachweislich ihre eigene Zielsetzung erreicht, die in der Wasser- und Nahrungsversorgung des Patienten besteht. Auf diese Weise werden Leiden und Tod durch Verhungern und Verdursten verhindert.

2. Frage: Falls ein Patient im “anhaltenden vegetativen Zustand” auf künstlichen Wegen mit Nahrung und Wasser versorgt wird, kann deren Verabreichung abgebrochen werden, wenn kompetente Ärzte mit moralischer Gewißheit erklären, daß der Patient das Bewußtsein nie mehr wiedererlangen wird?

Antwort: Nein. Ein Patient im “anhaltenden vegetativen Zustand” ist eine Person mit einer grundlegenden menschlichen Würde, der man deshalb die gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege schuldet, welche prinzipiell die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch auf künstlichen Wegen, einschließt.

Der Vatikan erklärte dazu:

„Zunächst mal kann man jemanden, der in andauerndem vegetativem Zustand ist, darum noch nicht als Sterbenden bezeichnen - nicht mehr als jeden von uns. Darum muß er weiter ernährt werden, denn trotz seines gesundheitlichen Problems behält er ja seine Würde. Und zweitens sind ja Nahrungs- und Wasserzufuhr keine außergewöhnlichen, technischen Mittel”.

„Die so genannte Lebensqualität ist im Übrigen nicht etwas, über das wir so einfach befinden können. Das Leben ist ein Geschenk, über das noch nicht einmal der Kranke selbst einfach so verfügen kann. Menschenwürde hat nicht nur der Gesunde; sie gehört zur menschlichen Person, egal, in welchem physischen Zustand diese sein mag.”

Solange der Patient nicht über Gebühr dadurch leide, ist seine Ernährung „verpflichtend”. Und auch wenn „kompetente Ärzte” einen „anhaltend vegetativen Zustand” feststellen und voraussagen, „daß der Patient das Bewußtsein nie mehr wiedererlangen wird”, muß die Ernährung weitergehen. Denn auch ein Patient in diesem Zustand ist „eine Person mit einer grundlegenden menschlichen Würde, der man deshalb die gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege schuldet”


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