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Beförderung von Rollstuhlfahrern in Bussen gewährleisten
Anläßlich der Weigerung der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein und der Pinneberger Verkehrsgesellschaft mehr als einen Rollstuhlfahrer in Bussen zu transportieren, erklärte der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB: Rollstuhlfahrer müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, zu mehreren in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen zu werden.

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein und die Pinneberger Verkehrsgesellschaft wollen in Zukunft nicht mehr als einen Rollstuhlfahrer befördern und berufen sich hierbei auf eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Nach Auffassung der Verkehrsunternehmen dürfen sie hiernach nicht mehr als einen Rollstuhlfahrer transportieren. Bei Unfällen befürchten die Unternehmen mögliche straf- und haftungsrechtliche Folgen für die Fahrer. Außerdem seien Bußgelder fällig.

Rollstuhlfahrer dürfen aber nicht gegenüber anderen Fahrgästen in Bussen benachteiligt werden. Benachteiligung setzt da an, wo an die Beförderung von Rollstuhlfahrern höhere Sicherheitsanforderungen gestellt werden als an Fahrgäste, die bei Unfällen ebenfalls gefährdet sind, wie zum Beispiel ältere Fahrgäste mit Rollator, die im Bus stehen.

Es muß nun geprüft werden, wo angesetzt werden kann, um Veränderungen an der Praxis der Verkehrsunternehmen herbeizuführen. Sollten bestehende Regelungen Ursache des Problems sein, müßten diese geändert werden, soweit eine angemessene Sicherheit der Rollstuhlfahrer bei der Beförderung gewährleistet ist.


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