Die Linksfraktion im Bundestag hat eine Kleine Anfrage zur Weiterentwicklung der Anhaltspunkte zur Feststellung einer Behinderung (16/6243 ) vorgelegt. Darin heißt es: Die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ (AP) dienen als Richtlinien zur Begutachtung von Schädigungsfolgen und Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche durch im Schwerbehindertenausweis eingetragene Merkzeichen.
Die vom jeweils zuständigen Ministerium herausgegebenen und von einem ärztlichen Sachverständigenbeirat beschlossenen AP entbehren einer gesetzlichen Grundlage. Sie werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wie untergesetzliche Normen angewandt. Dagegen gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die obersten Gerichte mahnten bereits mehrfach den Erlaß einer Ermächtigungsgrundlage für die AP an. Dennoch billigte das BSG dem zuständigen Bundesministerium als Herausgeber der AP einen der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglichen Einschätzungsspielraum bei der Festlegung eines GdB/MdE-Grades in Bezug auf eine Gesundheitsstörung zu.
In ihrer Antwort (16/6288 ) verweist die Bundesregierung auf einen vom Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts. In das Sozialgesetzbuch soll eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß einer Rechtsverordnung eingefügt werden, die die Organisation, das Verfahren und die Zusammensetzung eines ärztlichen Expertengremiums beim Bundesarbeits- und Sozialministerium (BMAS) festlegt. Das Gremium soll der Antwort zufolge Begutachtungsregeln und -maßstäbe für das soziale Entschädigungsrecht und das Schwerbehindertenrecht erarbeiten und ständig überprüfen.