Arbeitswelt 05.10.07
Entgeltumwandlung bleibt sozialversicherungsfrei
Vergütungsbestandteile, die durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet werden, bleiben auch über das Jahr 2008 hinaus komplett beitragsfrei zur Sozialversicherung. Die Bundesregierung beschloß einen Gesetzentwurf, der auch mit weiteren Maßnahmen die bAV stärken soll.

Danach sollen Beträge, die über eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden, weiterhin in allen Zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) beitragsfrei bleiben.

Bisher hatte das Arbeits- und Sozialministerium es abgelehnt, die bAV weiter im bisherigen Umfang zu fördern. Wesentlicher Grund war, daß die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungsträger ab 2009 schon fest eingeplant waren. Wenn das Gesetz planmäßig ab 2009 die heutige Beitragsbegünstigung fortsetzt, zeichnen sich schon jetzt finanzielle Engpässe bei den Sozialversicherungsträgern ab.

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll zudem das Unverfallbarkeitsalter auf einen Betriebsrentenanspruch von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden. Diese Regelung dürfte vor allem Frauen zugute kommen. Viele arbeitgeberfinanzierte Rentenanwartschaften gehen derzeit noch verloren, weil junge Frauen wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und damit ihre Anwartschaft verlieren.

Quelle: Haufe SteuerNews September 2007


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