Panorama 11.10.07
Sterbehilfe in der Schweiz
Die Sterbehilfe stößt in der Schweiz laut Umfragen mehrerer Sonntagszeitungen mehrheitlich auf Zustimmung. Kritischer ist hingegen die Einstellung vieler Schweizer zum Sterbetourismus. Acht Jahre lang hat die umstrittene Sterbehilfe-Organisation „Dignitas” in Zürich Menschen in den Freitod begleitet. Allein 2006 waren es laut Dignitas-Chef Ludwig Minelli 195 Männer und Frauen, die in einer Einzimmerwohnung der Organisation ihrem Leben durch die Einnahme des rezeptpflichtigen Medikamentes Natrium-Pentobarbital ein Ende bereitet haben. 120 davon waren zu diesem Zweck extra aus Deutschland angereist, 26 aus England, 15 aus Frankreich – ein Umstand, der Minelli den Vorwurf eingebracht hat, er betreibe mit seiner Organisation „Sterbetourismus”.

Der Informationsbeauftragte der Schweizer Bischofskonferenz, Walter Müller, erklärte dazu:

„Nun, das liegt am Zeitgeist. Wir sind so daran gewöhnt, daß alles machbar ist und daß die Menschenwürde direkt an ihrer materiellen Leistungsfähigkeit gemessen wird, etwa wie viel man verdient oder wie autonom der Mensch ist oder wie viele Möglichkeiten er für seine Kommunikation hat... Daran wird heutzutage der Wert des Menschen gemessen.”

Sterbehilfe in der Schweiz ist gesetzlich geregelt. Im Schweizer Strafgesetzbuch ist als europäische Besonderheit geregelt, daß die Beihilfe zum Selbstmord - wenn diese Beihilfe ohne eigensüchtige Motivation geschieht - straffrei bleibt. Das hat dazu geführt, daß in den vergangenen Jahren Vereine begonnen haben, solche Beihilfen Sterbewilligen anzubieten.


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