Panorama 02.12.22
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Innovationen für eine inklusive Gesellschaft
Logo des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen
© UN Vereinte Nationen
Weltweit wird jährlich am 3. Dezember der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Der Gedenk- und Aktionstag, der auf eine Initiative der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1992 zurückgeht, hat zum Ziel, das Verständnis für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu fördern und den Einsatz für ihre Rechte zu stärken. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums am morgigen Samstag sagt Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM): „Vieles hat sich bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen drei Jahrzehnten verbessert. Daran haben auch Werkstätten für behinderte Menschen einen wesentlichen Anteil. Sie ermöglichen Teilhabe an Arbeit und Bildung. Dadurch werden die Leistungen von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft sichtbar.“

In diesem Jahr stehen beim Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen innovative Lösungen für eine inklusiv und gerechte Welt im Fokus. Hier leisten Werkstätten einen wichtigen Beitrag. Gerade vor dem Hintergrund anhaltender Krisen haben sie ihre Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Kreativität lösungsorientiert bewiesen. Mit innovativen Ansätzen, etwa bei der Nutzung digitaler Technologien im Arbeits- und Berufsbildungsbereich, aber auch bei einer Reform der Entgeltsituation von Werkstattbeschäftigten, setzen sie sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten muss sich verbessern
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember soll mit dazu beitragen, Gleichstellung in allen Lebensbereichen voranzutreiben. Diese betrifft auch das Entgeltsystem in Werkstätten. Dazu erklärt Martin Berg: „Fest steht: Um im Arbeitsleben von Anerkennung sprechen zu können, muss sich die Einkommenssituation für Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten arbeiten, umfassend verbessern. Eine Reform des Systems muss daher zu einem auskömmlichen Einkommen für alle Werkstattbeschäftigten führen“.

Vor diesem Hintergrund hat die BAG WfbM mit dem „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ und dem „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“ kürzlich zwei Vorschläge für eine Reform des Entgeltsystems in Werkstätten vorgelegt. Die Reformideen sind das Ergebnis einer breiten innerverbandlichen Diskussion, bei der Werkstattexpert*innen mit und ohne Behinderungen beteiligt waren.

Zwei Vorschläge der BAG WfbM
Der Vorschlag „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ umfasst die Einführung einer neuen sozialen Leistung, die staatlich finanziert wird und deutlich oberhalb der bisherigen Grundsicherungsleistungen liegt. Werkstattbeschäftigte erhalten dieses Grundeinkommen pauschal und unabhängig von ihrer jeweiligen Arbeits- und Anwesenheitszeit in der Werkstatt. Zusätzlich wird allen Beschäftigten wie bisher ein Werkstattentgelt ausgezahlt, das von den Werkstätten selbst erwirtschaftet wird. Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis der Werkstattbeschäftigten bleibt weiter bestehen, ebenso wie die damit einhergehenden Schutzrechte.

Alternativ zum „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ hat die BAG WfbM den Vorschlag „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“ erarbeitet. Dieser sieht einen Arbeitnehmerstatus mit umfangreichen Schutzrechten und Nachteilsausgleichen sowie einen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte vor. Das zukünftige Einkommen der Werkstattbeschäftigten setzt sich bei diesem Modell aus einem Lohnkostenzuschuss und einem Beitrag aus dem Arbeitsverhältnis zusammen. Der Lohnkostenzuschuss ist staatlich finanziert und orientiert sich in seiner Höhe am Mindestlohn. Der Beitrag aus dem Arbeitsverhältnis schließt gegebenenfalls eine Lücke zum Mindestlohn und erkennt darüber hinaus die persönliche Leistung der Beschäftigten an.

Beide Vorschläge werden aktuell im Reformprozess, den die Bundesregierung mit der Beauftragung einer „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ 2019 angestoßen hat, diskutiert. Das Ende der Studie ist für Mitte des Jahres 2023 anvisiert.

„Obwohl unsere Vorschläge sich inhaltlich teils voneinander unterscheiden, stärken sie beide den Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am Arbeitsleben. Dies ist Kernaufgabe der Werkstätten und zugleich Anforderung an unsere ganze Gesellschaft – nicht nur zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“, sagt Martin Berg.
 


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