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Stellungnahme der BAG WfbM zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützt werden, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
Zur Erreichung dieser Ziele ist Folgendes vorgesehen:
Zur Erreichung dieser Ziele ist Folgendes vorgesehen:
- Erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“), für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten,
- Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
- Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes,
- Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit,
- Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung.