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Erhöhung von Ausbildungsgeld und Grundbetrag ab Januar 2023
Bundestag und Bundesrat haben in den vergangenen Tagen einer Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zugestimmt. Diese sieht eine Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent zum 1. Januar 2023 vor. Damit werden das Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich von Werkstätten sowie der Grundbetrag im Arbeitsbereich zum Beginn des kommenden Jahres um sieben Euro ansteigen. Der Grundbetrag wird demnach ab dem 1. Januar 2023 mindestens 126 Euro betragen.
Im Dialog mit der Politik hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) auf das Dilemma hingewiesen, welches mit der Erhöhung des Grundbetrags im Arbeitsbereich von Werkstätten verbunden ist. Die Anhebung um sieben Euro wird Auswirkungen auf die Höhe der Steigerungsbeträge haben.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Erhöhung der Bedarfssätze jedoch eine klare politische Zielsetzung. Die Forderung der BAG WfbM, Werkstätten die Erhöhung des Grundbetrages um sieben Euro für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer Entgeltreform zu refinanzieren, ist derzeit nicht durchsetzbar.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Werkstatt:Telegramm 13.2022 im Download-Bereich .
Informationen zur Übergangsregelung zur Anpassung des Grundbetrages finden Sie hier .
Im Dialog mit der Politik hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) auf das Dilemma hingewiesen, welches mit der Erhöhung des Grundbetrags im Arbeitsbereich von Werkstätten verbunden ist. Die Anhebung um sieben Euro wird Auswirkungen auf die Höhe der Steigerungsbeträge haben.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Erhöhung der Bedarfssätze jedoch eine klare politische Zielsetzung. Die Forderung der BAG WfbM, Werkstätten die Erhöhung des Grundbetrages um sieben Euro für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer Entgeltreform zu refinanzieren, ist derzeit nicht durchsetzbar.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Werkstatt:Telegramm 13.2022 im Download-Bereich .
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