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Pflegereform: Was sich ändert
Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung am Mittwoch die Pflegereform auf den Weg gebracht. In den Augen der vieler Experten und betroffener Verbände geht die Reform trotz strittiger Details in die richtige Richtung. Kritiker werfen der Koalition aber mangelnde Nachhaltigkeit vor:

Der Pflegebeitrag soll zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte erhöht werden - auf 1,95 Prozent (2,2 Prozent für Kinderlose). Er wird paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Da im Gegenzug der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt, steigen die Lohnzusatzkosten nicht. Werkstattbeschäftigte sind von dieser Erhöhung nicht betroffen, da die paritätisch getragenen Beiträge erstattet werden. Dennoch setzt sich die BAG WfbM weiterhin dafür ein, daß der allein von den Versicherten getragene Zusatzbeitrag nicht mehr von den Werkstattbeschäftigten zu erbringen ist.

Die höheren Pflegebeiträge entsprechen Zusatzeinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro jährlich und sollen bis Ende 2014 ausreichen. Eine weitere automatische Steigerung der Leistungen könnte nach Einschätzung aus dem Ministerium später mit einem um 0,35 Punkte höheren Beitragssatz finanziert werden.

Die Pflegesätze sollen erstmals seit 1995 erhöht werden. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins von 2008 bis 2012 schrittweise von 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe zwei von 921 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro im Monat. Bedürftige können Leistungen etwa in der Nachbarschaft gemeinsam in Anspruch nehmen und mit dem gesparten Geld weitere Leistungen kaufen. Die stationären Pflegesätze der Stufen eins und zwei bleiben unverändert, in Stufe drei steigen sie von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro bei Härtefällen. Nach 2015 werden die Leistungen alle drei Jahre angepaßt.

Bei Demenz, Alzheimer, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen sollen die Leistungen von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr steigen. Erstmals bekommen diese Leistung auch Menschen, die nicht in eine der Pflegestufen eingeordnet sind.

In wohnortnahen Pflegestützpunkten für jeweils 20.000 Einwohner sollen Versicherte beraten werden. Ihre Pflegeberater - zuständig jeweils für 100 Fälle - sollen den Hilfe-Bedarf ermitteln, individuelle Versorgungspläne erstellen und die Durchführung überwachen.

Mit bis zu zehn Tagen Freistellung und der maximal sechsmonatigen Pflegezeit können Angehörige erstmals die Pflege organisieren oder selbst leisten, ohne um ihren Job fürchten zu müssen.

Für die Qualität der Einrichtungen werden Standards festgelegt. Alle drei Jahre kontrolliert der Medizinische Dienst der Kassen die Einrichtungen regulär. Hinzu kommen unangemeldete Kontrollen in mindestens einem Fünftel der Einrichtungen pro Jahr. Die Versicherten sollen per im Internet veröffentlichten Prüfberichten die einzelnen Heime besser einschätzen können.

Dagegen soll der Geldbetrag von bis zu 256 Euro pro Monat (§ 43a SGB XI), mit dem sich die Pflegekassen an der Pflege von behinderten Menschen in Wohneinrichtungen beteiligen müssen, eingefroren werden. „Das ist ungerecht und nicht hinnehmbar“, so Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Über die Hälfte der etwa 150.000 Menschen, die in Heimen betreut werden, sind pflegebedürftig und erfüllen die Voraussetzungen mindestens der Pflegestufe I. Gerade dieser Personenkreis verdient es, von der Reform der Sozialen Pflegeversicherung zu profitieren. Denn die Pflegebedürftigkeit tritt nicht – wie bei den meisten pflegebedürftigen Menschen – erst im Alter ein, sondern besteht häufig ein Leben lang.

Quelle: (N24.de,; dpa Basil Wegener; Lebenshilfe)


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