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Stellungnahme der BAG WfbM zur Rehabilitationsfonds-Verordnung (Energiekostenzuschuss)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Entwurf zur Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe vorgelegt.
Mit dem Hilfsfond sollen gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden, um für soziale Dienstleister die erheblichen finanziellen Herausforderungen abzumildern, die im Jahr 2022 durch die stark gestiegenen Energiekosten entstanden sind.
Die BAG WfbM bekräftigt im Rahmen der Stellungnahme die Forderung, dass die Möglichkeit für soziale Dienstleister, aufgrund der steigenden Energiekosten Anträge auf Zuschüsse zu stellen, auf das Jahr 2023 ausgedehnt wird.
Die Stellungnahme der BAG WfbM zum Verordnungsentwurf finden Sie hier.
Mit dem Hilfsfond sollen gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden, um für soziale Dienstleister die erheblichen finanziellen Herausforderungen abzumildern, die im Jahr 2022 durch die stark gestiegenen Energiekosten entstanden sind.
Die BAG WfbM bekräftigt im Rahmen der Stellungnahme die Forderung, dass die Möglichkeit für soziale Dienstleister, aufgrund der steigenden Energiekosten Anträge auf Zuschüsse zu stellen, auf das Jahr 2023 ausgedehnt wird.
Die Stellungnahme der BAG WfbM zum Verordnungsentwurf finden Sie hier.