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Bundestag stimmt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu
Der Deutsche Bundestag hat am 21. April 2023 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt. Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern sowie Bedingungen schaffen, unter denen auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:
Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:
- Erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“); für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten
- Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes • Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit
- Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung