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Bundesrat stimmt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zu
In seiner Sitzung am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt.

Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern sowie Bedingungen schaffen, unter denen auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:
  • Erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“)
  • Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes
  • Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit
  • Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten wird es zum größten Teil am 1. Januar 2024, einzelne Vorschriften auch bereits früher.

Der vollständige Vorgangsablauf mit allen Dokumenten findet sich hier externer Link
Die Stellunganahme der BAG WfbM können Sie hier externer Link nachlesen.

Weitere Informationen finden Sie hier externer Link
 


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