Diesen Artikel an Freunde versenden
Bundesrat stimmt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zu
In seiner Sitzung am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt.
Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern sowie Bedingungen schaffen, unter denen auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:
Der vollständige Vorgangsablauf mit allen Dokumenten findet sich hier
Die Stellunganahme der BAG WfbM können Sie hier nachlesen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern sowie Bedingungen schaffen, unter denen auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:
- Erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“)
- Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes
- Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit
- Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung
Der vollständige Vorgangsablauf mit allen Dokumenten findet sich hier
Die Stellunganahme der BAG WfbM können Sie hier nachlesen.
Weitere Informationen finden Sie hier