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Planungsfehler?
Die Bundesregierung unterrichtete in der Bundestagsdrucksache 16/6765 vom 18.10.2007 unter dem Titel „Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007“ den Bundestag, daß das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung (nach Artikel 112 des Grundgesetzes) erteilt hat, bei Kapitel 11 13 Titel 636 85 – Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen – eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 20,5 Mio. Euro zu leisten

Die überplanmäßige Ausgabe wird begründet mit dem Anstieg der Anzahl der in den Werkstätten beschäftigten „Behinderten“. Sie dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung (§ 179 Abs. 1 SGB VI).

Der Bund hat im Haushaltsgesetz 2008 bekannt gegeben, im das Jahr 2006 für die Zuschüsse zur Rentenversicherung 1.003.056 TEUR ausgegeben zu haben, für das Jahr 2007 1.040.000 TEUR, und für das Jahr 2008 980.000 TEUR geplant zu haben.

Die Summe von 20,5 Mio. Euro bleibt erstaunlich. Bereits in den Planzahlen eine deutlich geringere Summe anzunehmen, obwohl sich die Anzahl der Beschäftigten nicht verringert, überrascht. Entweder wurde der Anstieg der Beschäftigten in den Werkstätten bisher nicht wirklich wahrgenommen – oder der Bund plant die Gelder der Erstattung ein, die durch die Kostenträger nach § 179 Abs. 1 SGB VI zu erstatten wären (wir haben im Zusammenhang mit den Schreiben des BVA darüber berichtet).

Geht man von dem Durchschnittsentgelt von 155 Euro im Arbeitsbereich aus, entsprechen die 20,5 Mio. übrigens einem Zuwachs im Arbeitsbereich von 4.800 Beschäftigten im Jahr 2008


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