Politik 13.09.23
UN-Fachausschuss veröffentlicht Abschließende Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands
Im Rahmen einer Befragung von Vertreter*innen der Bundesregierung in Genf hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) am 29. und 30. August 2023 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland überprüft. Nun hat das Gremium die Ergebnisse der Prüfung als sogenannte Abschließende Bemerkungen veröffentlicht.

Die Abschließenden Bemerkungen in Englischer Sprache können hier externer Link heruntergeladen werden.

Der UN-Fachausschuss kommt in seiner Staatenprüfung zu dem Ergebnis, dass Deutschland weitere Anstrengungen bei der Deinstitutionalisierung in den Bereichen Bildung, Wohnen und Arbeit unternehmen muss.

Zudem kritisiert der Fachausschuss mangelnde Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum und mahnt eine bessere Einbindung von Menschen mit Behinderungen sowie ihrer Selbstvertretungsorganisationen an.

Der Fachausschuss ist besorgt, dass in Deutschland weiterhin das medizinische Modell von Behinderung in der Gesetzgebung auf Bundes- und Länderebene vorherrscht, und fordert die Regierung auf, eine einheitliche nicht-diskriminierende Definition einzuführen, die mit der UN-BRK konform ist.

Ebenfalls zeigt sich der Ausschuss besorgt darüber, dass die Umsetzung der UN-BRK in den Bundesländern unterschiedlich erfolgt und in vielen Aktionsplänen der Länder menschenrechtliche Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Auch wird Deutschland aufgefordert, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen die offizielle Übersetzung der UN-BRK zu überprüfen.

Das Fehlen umfassender Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre in Bezug auf persönliche, medizinische und Rehabilitationsdaten von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und Krankenhäusern wird kritisiert.

Der Fachausschuss ist des Weiteren besorgt über das Fehlen von Maßnahmen, die sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Rehabilitationsleistungen bei unterschiedlichen Leistungserbringern in Anspruch nehmen können – insbesondere in den Bereichen Wohnen und Arbeit – und kritisiert die ungewissen langfristigen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes. Die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts muss sichergestellt und der Zugang zu einem durchlässigen, flexiblen und leicht zugänglichen System für Rehabilitationsleistungen soll gewährleistet werden, so der UN-Fachausschuss.

Der Fachausschuss kritisiert auch den Zugang zu Arbeit und Beruflicher Bildung für Menschen mit Behinderungen. Er ist besorgt über die hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Mit Blick auf Werkstätten für behinderte Menschen kritisiert der Fachausschuss die hohe Anzahl von Werkstattbeschäftigten und die geringe Zahl von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Der UN-Fachausschuss fordert Deutschland auf, Übergänge von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken. Hierzu soll ein Aktionsplan zur Förderung von Übergängen für alle Bundesländer unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen entwickelt werden, der aufzubringende Ressourcen und einen konkreten Zeitplan vorsieht.

Ebenfalls soll das System der beruflichen Bildung in Deutschland umstrukturiert und inklusiver gestaltet sowie der Zugang für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.

Der UN-Fachausschuss empfiehlt weiterhin, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der Altersarmut von Menschen mit Behinderungen entgegenzuwirken und Menschen mit Behinderungen bei allen Maßnahmen und Plänen der Armutsbekämpfung einzubeziehen. Die Regelungen in der Eingliederungshilfe zum Einsatz von Vermögen und Einkommen von Menschen mit Behinderungen sollen überarbeitet werden, um auch Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Sparen und finanzielle Sicherheit zu bieten.

Eine gemeinschaftliche Aufgabe
Der UN-Fachausschuss greift Aspekte der Weiterentwicklung von Werkstätten auf, für die sich die BAG WfbM und ihre Mitglieder bereits seit längerem stark machen. Dies betrifft vor allen Dingen die Anerkennung und weitere Professionalisierung der beruflichen Bildung sowie die Etablierung eines strukturierten und refinanzierten Übergangsmanagements in Werkstätten.

Werkstätten können die berufliche Teilhabe jedoch nicht alleine umgestalten: Der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft, der Staat und auch die Werkstätten müssen noch konsequenter gemeinsam daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu inkludieren.


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