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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Teilhabe am Arbeitsleben gemeinsam reformieren
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2023 positionieren sich Werkstätten für behinderte Menschen ausdrücklich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und bekräftigen ihre Stellung zur aktuellen Reform des Werkstättensystems. „Im Dialogprozess mit relevanten Akteuren wird die BAG WfbM nicht müde, immer wieder ihre Positionen darzulegen. Eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten ist längst überfällig“, betont Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM).
Seit jeher beobachten Werkstätten gesellschaftliche und technische Entwicklungen nicht nur, sondern sie gestalten sie konsequent im Sinne der Menschen mit Behinderungen mit. Daher stehen Werkstätten der nun angestrebten Reform grundsätzlich offen gegenüber. Denn eine stete Weiterentwicklung der Werkstattleistung ist notwendig, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch zukünftig zu gewährleisten. Die BAG WfbM befindet sich daher in einem engen Austausch mit politischen Vertreter*innen und beteiligten Verbänden und bringt sich mit ihrer Expertise in den Reformprozess und das Gesetzgebungsverfahren ein.
„Auch wenn die Intensität und Priorität des Themas Werkstättenreform nicht zuletzt auch von der aktuellen Haushaltsdebatte im Bundestag und anderen gesellschaftspolitischen Herausforderungen abhängt, ist es von höchster Wichtigkeit, unaufhörlich an der Weiterentwicklung des Werkstättensystems zu arbeiten, Gespräche zu führen, im Austausch zu bleiben und die Werkstattleistung für die Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln“, so Berg.
In Bezug auf den Abschlussbericht zur „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ positioniert sich die BAG WfbM ausdrücklich zu den daraus abgeleiteten Reformvorschlägen der Politik.
Entgeltsituation muss jetzt verbessert werden
Aus Sicht der BAG WfbM und ihrer Mitglieder ist es mit den derzeit geplanten Änderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht möglich, ein mindestens existenzsicherndes Einkommen für alle Werkstattbeschäftigten zu erreichen. Eine Angewiesenheit auf Grundsicherungsleistungen muss bei einer Vollzeitbeschäftigung entfallen. Das ist auch das Ergebnis der Entgeltstudie.
Berufliche Bildung für alle
Das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf berufliche Bildung muss umgesetzt werden. Werkstätten verfügen über alle technischen und personellen Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen der beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderungen. In Werkstätten gibt es Expertise für den Personenkreis sowie berufliche Bildung auf Außenarbeitsplätzen oder mittels Praktika in Kooperationen mit Unternehmen. Gleichzeitig warnt die BAG WfbM vor dem Qualitätsverlust, der mit einer Ausschreibung der Leistungen des Berufsbildungsbereiches durch die Bundesagentur für Arbeit einhergehen würde.
Inklusion kann nur gemeinsam gelingen
Menschen mit Behinderungen sollen ein echtes Wahlrecht haben, wo sie arbeiten wollen. Alle Menschen mit Behinderungen müssen die Wahl haben zwischen Leistungen zur Teilhabe in einer Tagesförderstätte, einer Werkstatt, im Rahmen des Budgets für Arbeit oder des Budgets für Ausbildung, einer Unterstützten Beschäftigung, bei einem anderen Leistungsanbieter oder in anderen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Die BAG WfbM weist darauf hin, dass bei allen Übergängen immer das individuelle Wunsch- und Wahlrecht der Menschen handlungsleitend sein muss. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Hier bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens. Nur zusammen können Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Werkstätten die inklusive Arbeitswelt von morgen gestalten.
Werkstätten für behinderte Menschen werden sich weiterhin den negativen Entwicklungen in der Gesellschaft entgegenstellen, für die Nachteilsausgleiche von Menschen mit Behinderungen eintreten und einen gesellschaftlichen Beitrag für mehr Inklusion und Teilhabe leisten.
Seit jeher beobachten Werkstätten gesellschaftliche und technische Entwicklungen nicht nur, sondern sie gestalten sie konsequent im Sinne der Menschen mit Behinderungen mit. Daher stehen Werkstätten der nun angestrebten Reform grundsätzlich offen gegenüber. Denn eine stete Weiterentwicklung der Werkstattleistung ist notwendig, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch zukünftig zu gewährleisten. Die BAG WfbM befindet sich daher in einem engen Austausch mit politischen Vertreter*innen und beteiligten Verbänden und bringt sich mit ihrer Expertise in den Reformprozess und das Gesetzgebungsverfahren ein.
„Auch wenn die Intensität und Priorität des Themas Werkstättenreform nicht zuletzt auch von der aktuellen Haushaltsdebatte im Bundestag und anderen gesellschaftspolitischen Herausforderungen abhängt, ist es von höchster Wichtigkeit, unaufhörlich an der Weiterentwicklung des Werkstättensystems zu arbeiten, Gespräche zu führen, im Austausch zu bleiben und die Werkstattleistung für die Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln“, so Berg.
In Bezug auf den Abschlussbericht zur „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ positioniert sich die BAG WfbM ausdrücklich zu den daraus abgeleiteten Reformvorschlägen der Politik.
Entgeltsituation muss jetzt verbessert werden
Aus Sicht der BAG WfbM und ihrer Mitglieder ist es mit den derzeit geplanten Änderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht möglich, ein mindestens existenzsicherndes Einkommen für alle Werkstattbeschäftigten zu erreichen. Eine Angewiesenheit auf Grundsicherungsleistungen muss bei einer Vollzeitbeschäftigung entfallen. Das ist auch das Ergebnis der Entgeltstudie.
Berufliche Bildung für alle
Das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf berufliche Bildung muss umgesetzt werden. Werkstätten verfügen über alle technischen und personellen Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen der beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderungen. In Werkstätten gibt es Expertise für den Personenkreis sowie berufliche Bildung auf Außenarbeitsplätzen oder mittels Praktika in Kooperationen mit Unternehmen. Gleichzeitig warnt die BAG WfbM vor dem Qualitätsverlust, der mit einer Ausschreibung der Leistungen des Berufsbildungsbereiches durch die Bundesagentur für Arbeit einhergehen würde.
Inklusion kann nur gemeinsam gelingen
Menschen mit Behinderungen sollen ein echtes Wahlrecht haben, wo sie arbeiten wollen. Alle Menschen mit Behinderungen müssen die Wahl haben zwischen Leistungen zur Teilhabe in einer Tagesförderstätte, einer Werkstatt, im Rahmen des Budgets für Arbeit oder des Budgets für Ausbildung, einer Unterstützten Beschäftigung, bei einem anderen Leistungsanbieter oder in anderen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Die BAG WfbM weist darauf hin, dass bei allen Übergängen immer das individuelle Wunsch- und Wahlrecht der Menschen handlungsleitend sein muss. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Hier bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens. Nur zusammen können Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Werkstätten die inklusive Arbeitswelt von morgen gestalten.
Werkstätten für behinderte Menschen werden sich weiterhin den negativen Entwicklungen in der Gesellschaft entgegenstellen, für die Nachteilsausgleiche von Menschen mit Behinderungen eintreten und einen gesellschaftlichen Beitrag für mehr Inklusion und Teilhabe leisten.