Viele Arbeitgeber zahlen erkrankten Mitarbeitern einen Zuschuß zum Krankengeld. Oft sind dies Kleinstbeträge, für die jedoch stets Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen sind. Dies dürfte nach Regierungsplänen ab 2008 vorbei sein: Mit dem Sozialversicherungsänderungsgesetz soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Monat eingeführt werden.
Damit sollen Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung entlastet werden.
Auch die Versicherten dürfen durch die geplante Neuregelung mit Vorteilen rechnen. Bislang kam es dank der Beitragspflicht dieser Kleinstbeträge nicht selten zur vollständigen Verbeitragung von Einmalzahlungen. Diese besondere Härte soll durch die geplante Regelung ebenfalls beseitigt werden.
Quelle: StWK Journal, Heft Nr. 19, 15.10.2007