Politik 05.07.24
Bundesrat beschließt Erhöhung des Grundbetrages in Werkstätten zum 1. August 2024
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung des 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Folglich wird es zu einer Erhöhung des Ausbildungsgeldes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten und damit verbunden des Grundbetrages im Arbeitsbereich in Höhe von fünf Prozent kommen. Das Ausbildungsgeld sowie der Grundbetrag werden zum 1. August 2024 von 126 Euro auf 133 Euro ansteigen.

Die BAG WfbM begrüßt grundsätzlich die Erhöhung des Grundbetrages, da es auch für die meisten Arbeitnehmer*innen in Deutschland eine Anpassung des Einkommens an aktuelle Rahmenbedingungen gab.

Die BAG WfbM kritisiert aber, dass die Erhöhung aufgrund der unveränderten Systematik des Entgeltsystems nicht bei den Menschen mit Behinderungen ankommen wird, und fordert eine schnelle Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten sowie eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte.

Sowohl der Steigerungsbetrag als auch der Grundbetrag werden aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten finanziert. Da sich das Arbeitsergebnis der Werkstätten jedoch nicht zeitgleich in der Höhe verändern wird, wird eine Erhöhung des Grundbetrages bei einer Reihe von Werkstätten eine Reduzierung der Steigerungsbeträge zur Folge haben. Dies war bereits bei der letzten Grundbetragserhöhung der Fall.

Neben der Tatsache, dass Werkstätten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit genauso von den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen betroffen sind wie alle anderen Unternehmen in Deutschland, wird vor allem die Kurzfristigkeit der Umsetzung eine Herausforderung für viele Werkstätten darstellen.

Auf diese Aspekte und die mit der erneuten Grundbetragserhöhung einhergehende Problematik hat die BAG WfbM in einer Stellungnahme hingewiesen. Die Stellungnahme finden Sie hier externer Link.


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