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Stellungnahme der BAG WfbM zur Verbesserung der Qualität der Leistungen der beruflichen Bildung
Noch in dieser Legislaturperiode sollen mit dem 2. Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts gesetzliche Änderungen bei den Leistungen zur Teilhabe an beruflicher Bildung und Arbeit in Werkstätten vorgenommen werden. Diesbezüglich macht die BAG WfbM in einer Stellungnahme deutlich, dass alleinige Änderungen im SGB IX nicht ausreichend sind. Vielmehr müssen insbesondere Anpassungen in der Werkstättenverordnung sowie die Anerkennung der Leistungen zur beruflichen Bildung von Werkstätten im Berufsbildungsgesetz erfolgen.

Die BAG WfbM fordert seit vielen Jahren gesetzliche Änderungen, die eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Leistungen der Werkstätten im Sinne der Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

Neben konkreten Forderungen zur Verbesserung der Qualität werden in der Stellungnahme Vorschläge gemacht, wie mehr Übergänge und eine Erhöhung der Durchlässigkeit im System erreicht werden können. Dabei kommt der Anerkennung der Leistungen im Berufsbildungsgesetz und der Qualifizierung des Personals eine besondere Bedeutung zu.

Insgesamt sind die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend, um die Bildungs- und Qualifizierungsleistungen von Menschen mit Behinderungen vollständig abzubilden und zu verbessern.

Die Positionierung der BAG WfbM finden Sie hier externer Link.


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