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„Nach § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der Petitionsausschuß eine Stellungnahme der Fachausschüsse einzuholen, wenn die Petitionen einen Gegenstand der Beratung in diesen Fachausschüssen betreffen.
Dementsprechend wurde der Ausschuß für Gesundheit um Stellungnahme gebeten. Ich bitte um Verständnis dafür, daß sich die Behandlung Ihrer Eingabe infolge dieses zwingend vorgeschriebenen Verfahrens verzögert. Es liegt aber letztlich im Interesse der Petenten, wenn der Petitionsausschuß sich bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse zunutze machen kann.“
Über den weiteren Verlauf werden wir berichten.