Diesen Artikel an Freunde versenden
Email des Empfängers:
Email des Senders:
Name des Senders:

Neues Validierungsverfahren stärkt Anerkennung beruflicher Handlungskompetenz
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) und die dazugehörige Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung - BBFVerfV) ermöglichen seit dem 1. Januar 2025 für Personen ohne formalen Berufsabschluss Verfahren zur Anerkennung und Zertifizierung beruflicher Kompetenzen.

Personen mit einschlägiger Berufserfahrung, jedoch ohne formalen Abschluss, können ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen des neuen Verfahrens bewerten lassen. Damit werden insbesondere auch Menschen mit Behinderungen und Werkstattbeschäftigte adressiert.

Ein erfolgreiches Validierungsverfahren für Menschen mit Behinderungen zertifiziert diesen die volle, überwiegende oder teilweise Vergleichbarkeit mit einer regulären Berufsausbildung, einer Fachpraktikerausbildung oder Werkerausbildung - auch wenn kein formaler Berufsabschluss vorliegt. Hierdurch können sich die individuellen beruflichen Perspektiven der Beschäftigten in Werkstätten innerhalb der Werkstätten und im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.

Die BAG WfbM befürwortet das Validierungsverfahren ausdrücklich und sieht sich in ihren Forderungen zur Weiterentwicklung der Leistungen der beruflichen Bildung externer Linkbestätigt.

Weitere Informationen zum Validierungsverfahren finden Mitglieder der BAG WfbM in einem Werkstatt:Telegramm. Dieses kann hier externer Linkheruntergeladen werden.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden