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Situation von Menschen mit Behinderungen in der EU
Der Rat der Europäischen Union hat eine Entschließung zur Situation von Menschen mit Behinderung angenommen. Darin sprechen sich die Ratsmitglieder dafür aus, daß auch Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte wahrnehmen sollen. Deshalb soll der Zugang zu Beschäftigung und zu allgemeiner und beruflicher Bildung verbessert werden. Darüber hinaus sollen Waren und Dienstleistungen, aber auch Infrastrukturen einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien leichter zugänglich gemacht werden.

Konkret sieht der Ministerrat vor allem die Ratifizierung und Umsetzung des „VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vor. Das Abkommen wurde von der Europäschen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten bereits im Jahr 2007 unterzeichnet.


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