Arbeitswelt 15.05.08
Vergütung für Beratung beim Persönlichen Budget?
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Möglichkeiten für eine Beratung und Unterstützung bei Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 2 SGB IX durch rechtliche Betreuerinnen/Betreuer bestehen und wie diese gegebenenfalls vergütet werden können. „Dabei ist das Amt des gerichtlich bestellten – in erster Linie ehrenamtlichen – Betreuers als Interessenvertreter des Betreuten zu respektieren.“ Es sollte nicht durch Vergütungsinteressen des Betreuers beeinflusst werden. Das steht in einer Antwort (16/9063 externer Link) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/8858 externer Link).


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