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Europäische Kommission schnürt großes Sozialpaket
Die europäische Kommission hat zu Monatsbeginn einen Richtlinienvorschlag angenommen, mit dem sie aktiv den Kampf gegen Diskriminierungen einläutete. Die neue Richtlinie soll ergänzend zu bestehenden Diskriminierungsverboten beispielsweise im Arbeitsleben das gesamte Spektrum gesellschaftlichen Lebens umfassen. So leiden viele Bürger der europäischen Union täglich unter Diskriminierungen aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer Weltanschauung oder ihrer Religion. Der zuständige Kommissar Vladimir Špidla begründete den Vorstoß folgendermaßen:

„Das Recht auf Gleichbehandlung ist von grundlegender Bedeutung, doch noch immer sind Millionen Menschen in der EU täglich Diskriminierungen ausgesetzt. Und auch das Gemeinschaftsrecht ist lückenhaft, da die Menschen außerhalb des Arbeitsmarktes bislang nur vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft geschützt sind. Wir müssen alle Diskriminierungsgründe gleichermaßen in unseren Rechtsvorschriften abdecken.“

Für den Anwendungsbereich bei Menschen mit Behinderungen umfaßt das Diskriminierungsverbot die generelle Zuständigkeit sowie den Grundsatz ‚angemessener Vorkehrungen’, wie er bereits im EU-Recht verankert ist. Eine unverhältnismäßige Belastung der Leistungserbringer ist jedoch zu vermeiden. Hierfür seien bei der Beurteilung die Größe, Ressourcen und Art der Einrichtung, die voraussichtlichen Kosten, die Lebensdauer der Güter und Dienstleistungen und die möglichen Vorteile eines verbesserten Zugangs zu beachten. Diese Einschränkung ist gleichzeitig der größte Kritikpunkt des europäischen Behindertenforums, eines europäischen Dachverbandes zur Stärkung der Rechte Betroffener. Sie befürchten die Aushebelung des grundsätzlichen Diskriminierungsverbotes durch die Hintertür.

Neben dem verstärkten Engagement gegen Diskriminierungen in allen Lebensbereichen umfaßt das Sozialpaket der Kommission auch eine neue Sozialagenda. Diese beinhaltet Initiativen, den Zugang zu einer medizinischen Versorgung von Patienten außerhalb des Heimatlandes zu erleichtern. Ebenso ist eine Stärkung der europäischen Betriebsräte vorgesehen. Europäische Betriebsräte sind Arbeitnehmervertretungen in Großunternehmen, die in mehr als einem Land tätig sind.


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