Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, den Stichtag für die rückwirkende Abgabepflicht von Unternehmen in der Künstlersozialversicherung vorzuziehen. Aufgrund der Abgabepflicht für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre würden Unternehmen bislang mit Nachforderungssummen in Höhe von knapp 14 Millionen Euro konfrontiert, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag
(16/9820 ). Der lange Rückwirkungszeitraum werde der Tatsache nicht gerecht, daß bisher über den Umfang der Abgabenverpflichtung der Künstlersozialversicherung unzureichend aufgeklärt worden sei, heißt es weiter.
Als treffenden Stichtag für die Rückwirkung biete sich der 13. November 2007 an, da an diesem Tag der Abschlußbericht der Enquete-Kommission des Bundestages „Kultur in Deutschland“ veröffentlicht worden sei. In diesem sei die mangelnde Bekanntheit der Abgabenpflicht für die Künstlersozialversicherung festgestellt und eine konsequentere Durchsetzung der Abgabenpflicht gefordert worden. Dies sei für die Verwerter ein „deutlicher Hinweis“ gewesen, sich mit dem Umfang der Abgabenpflichten der Künstlersozialversicherung vertraut zu machen.