Bildung 11.07.08
Podiumsdiskussion auf dem Forum Berufliche Bildung 2008
Vom 2. bis 4. Juli 2008 fand in Marburg das diesjährige Forum Berufliche Bildung des inForm-Instituts der Bundesvereinigung der Lebenshilfe statt. Schwerpunktthemen der gesamten Veranstaltung waren die gesetzlichen Weiterentwicklungen, insbesondere die Maßnahme DIA-AM und die Einführung des Fördertatbestands „Unterstützte Beschäftigung“. Hierzu berichteten Wolfgang Rombach, Ministerialdirigent des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), sowie Franz-Georg Simon von der Bundesagentur für Arbeit über den aktuellen Stand der Verfahren.

Während zur Maßnahme „DIA-AM“ keine grundlegend neuen Erkenntnisse zu erwarten waren - auch die BA will hier zunächst den ersten „Durchlauf“ der Maßnahme abwarten - berichtete Wolfgang Rombach ausführlich über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Er rechnet damit, daß der Fördertatbestand Unterstützte Beschäftigung zum 1. Januar 2009 umgesetzt werden kann und damit ein weiteres Instrument der Teilhabe am Arbeitsleben genutzt werden kann. Deutlich wurde in seinen Ausführungen, daß der Fokus der Maßnahme - und der Bemühungen des BMAS - derzeit eindeutig auf dem Personenkreis der Menschen liegt, die nicht auf Leistungen der Werkstatt angewiesen sind. Das BMAS ist zwar prinzipiell offen beispielsweise auch für vielfach geäußerte Anregungen, auch die Sozialhilfe als Leistungsträger einzubeziehen, derzeit gibt es hierzu aber keine konkreten Überlegungen.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion, an der neben den Vertretern von BMAS und BA u. a. auch Vertreter der Lebenshilfe und der BAG WfbM teilnahmen, wurde durchaus kontrovers über die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen und die sich ergebenden Chancen und Gefahren für die betroffenen Menschen diskutiert. Daneben wurde auch deutlich, daß das Thema „Inklusion“ nicht erst bei der Teilhabe am Arbeitsleben beginnen darf, sondern bereits viel früher gesellschaftlich etabliert werden muß. Das letzte Statement der Veranstaltung stellte die Forderung auf, daß berufliche Bildung nicht einem vermeintlich leistungsfähigeren Personenkreis vorbehalten sein darf, sondern allen Menschen mit Behinderung - d. h. auch und gerade Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen - ermöglich werden muß. Hier ist die BA als Leistungsträger für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich, aber auch die Einrichtungen als Anbieter dieser Maßnahmen deutlich stärker gefragt als dies z. Z. gängige Praxis ist.


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