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Nichts Neues bei DIA-AM?
Mit der Abgabe ihres Angebots auf die Ausschreibung der Maßnahme DIA-AM hat für viele Werkstattträger ein neues Kapitel begonnen: Die Beteiligung an einem durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführten öffentlichen Vergabeverfahren für Arbeitsmarktdienstleistungen. Seit dem 1. Juli 2008 dürften sich – so die offiziellen Zeitpläne eingehalten wurden – die ersten Teilnehmer in der Maßnahme DIA-AM befinden.
Obwohl die Abgabefrist bis zum 30. April 2008 verlängert wurde, behielt die BA den Termin für die Zuschlagserteilung am 13. Juni 2008 bei. Bevor der Zuschlag erteilt werden konnte, mußten allerdings bis spätestens 14 Tage vor diesem Termin alle Bieter informiert werden, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden. Diese Mitteilungen gemäß § 13 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) brachten einige Überraschungen. So wurde mancherorts das Vergabeverfahren für einzelne Lose aufgehoben (nach § 26 der Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A) und die freihändige Vergabe angekündigt. In Einzelfällen wurden – entgegen den Veröffentlichungen der BA – Werkstattträger als Bieter ausgeschlossen. Hier wurde nachträglich zwischen Werkstattträgern, die bereits Bildungsangebote vorhalten, und „Nur-“Werkstattträgern unterschieden. Gleichwohl haben bundesweit einige Werkstattträger den Zuschlag erhalten.
Nicht überraschend war, daß Angebote von Werkstattträgern häufig mit der Begründung abgelehnt wurden, es handele sich nicht um das wirtschaftlichste Angebot. Den Zuschlag erhielten in diesen Fällen oft gewerbliche Träger, die häufig keiner tarifvertraglichen Bindung unterliegen. Aber auch regional erfahrene Bildungsträger und einige Berufsbildungswerke erhielten den Zuschlag. So ist zumindest flächendeckend kein Preisdumping zu Lasten der Qualität zu befürchten.
Die BAG WfbM erstellt gerade aus den vorliegenden Informationen eine Übersicht aller Bieter, die den Zuschlag für die Maßnahme DIA-AM erhalten haben. Im Interesse der Teilnehmer und um möglichst unbelastete Übergänge zu gestalten, wäre eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Maßnahmeträgern und Werkstätten zu begrüßen.
Bisher läßt sich festhalten: Bundesweit wurden 67 Lose ausgeschrieben, deren Gesamtumfang sich auf 8.431 Teilnehmermonate beläuft. Legt man den vorgesehenen Zeitraum der Gesamtmaßnahme von 24 Monaten zu Grunde und unterstellt eine Ausschöpfung der maximalen Dauer von drei Monaten, so kommt man auf ca. 1.400 Teilnehmer pro Jahr. Das entspricht etwa acht Prozent der jährlichen Neuaufnahmen in Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.
Die örtlichen Agenturen schätzten die Notwendigkeit der Maßnahme sehr unterschiedlich ein. So wurde im Saarland keine einzige Maßnahme angefordert. Aber auch dort, wo aus jedem örtlichen Agenturbezirk eine Anforderung gemeldet wurde, läßt dies noch keinen Rückschluß auf den tatsächlichen Bedarf zu. In Nordrhein-Westfalen forderten alle 32 Agenturbezirke die Maßnahme an, jedoch mit einem Gesamtkontingent von lediglich 1.182 Monaten. In Bayern, wo nur 13 von 27 Agenturbezirken ihren Bedarf meldeten, wurden 1.080 Teilnehmermonaten angemeldet.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob DIA-AM die Erwartungen erfüllt. Dabei ist sowohl die inhaltliche Durchführung der Maßnahmen zu beobachten, als auch die Ergebnisqualität für den einzelnen Teilnehmer zu reflektieren. Gelingt es mittels DIA-AM, mehr Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen? Wie erfolgt der Übergang in die Werkstätten, wenn das Ergebnis der Maßnahme in diese Richtung weist?
Auf die Problematik eines pauschal verkürzten Eingangsverfahrens hat die BAG WfbM bereits mehrfach hingewiesen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, ob die notwendigen Feststellungen des Eingangsverfahrens, insbesondere die Frage der erforderlichen Maßnahmen sowie die Erstellung des Eingliederungsplanes, tatsächlich in einer kürzeren Zeit als den als Regelfall formulierten drei Monaten getroffen werden können.
Neben dieser individualrechtlichen Betrachtung sollten sich die Werkstätten auf jeden Fall mit den Vorgaben und Verfahren des Vergaberechts auseinandersetzen. Denn es ist zu erwarten, daß DIA-AM kein Einzelfall bleiben wird. Auch weitere Maßnahmen wie die „Unterstützte Beschäftigung“ sollen auf diesem Wege ausgeschrieben und vergeben werden.
Obwohl die Abgabefrist bis zum 30. April 2008 verlängert wurde, behielt die BA den Termin für die Zuschlagserteilung am 13. Juni 2008 bei. Bevor der Zuschlag erteilt werden konnte, mußten allerdings bis spätestens 14 Tage vor diesem Termin alle Bieter informiert werden, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden. Diese Mitteilungen gemäß § 13 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) brachten einige Überraschungen. So wurde mancherorts das Vergabeverfahren für einzelne Lose aufgehoben (nach § 26 der Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A) und die freihändige Vergabe angekündigt. In Einzelfällen wurden – entgegen den Veröffentlichungen der BA – Werkstattträger als Bieter ausgeschlossen. Hier wurde nachträglich zwischen Werkstattträgern, die bereits Bildungsangebote vorhalten, und „Nur-“Werkstattträgern unterschieden. Gleichwohl haben bundesweit einige Werkstattträger den Zuschlag erhalten.
Nicht überraschend war, daß Angebote von Werkstattträgern häufig mit der Begründung abgelehnt wurden, es handele sich nicht um das wirtschaftlichste Angebot. Den Zuschlag erhielten in diesen Fällen oft gewerbliche Träger, die häufig keiner tarifvertraglichen Bindung unterliegen. Aber auch regional erfahrene Bildungsträger und einige Berufsbildungswerke erhielten den Zuschlag. So ist zumindest flächendeckend kein Preisdumping zu Lasten der Qualität zu befürchten.
Die BAG WfbM erstellt gerade aus den vorliegenden Informationen eine Übersicht aller Bieter, die den Zuschlag für die Maßnahme DIA-AM erhalten haben. Im Interesse der Teilnehmer und um möglichst unbelastete Übergänge zu gestalten, wäre eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Maßnahmeträgern und Werkstätten zu begrüßen.
Bisher läßt sich festhalten: Bundesweit wurden 67 Lose ausgeschrieben, deren Gesamtumfang sich auf 8.431 Teilnehmermonate beläuft. Legt man den vorgesehenen Zeitraum der Gesamtmaßnahme von 24 Monaten zu Grunde und unterstellt eine Ausschöpfung der maximalen Dauer von drei Monaten, so kommt man auf ca. 1.400 Teilnehmer pro Jahr. Das entspricht etwa acht Prozent der jährlichen Neuaufnahmen in Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.
Die örtlichen Agenturen schätzten die Notwendigkeit der Maßnahme sehr unterschiedlich ein. So wurde im Saarland keine einzige Maßnahme angefordert. Aber auch dort, wo aus jedem örtlichen Agenturbezirk eine Anforderung gemeldet wurde, läßt dies noch keinen Rückschluß auf den tatsächlichen Bedarf zu. In Nordrhein-Westfalen forderten alle 32 Agenturbezirke die Maßnahme an, jedoch mit einem Gesamtkontingent von lediglich 1.182 Monaten. In Bayern, wo nur 13 von 27 Agenturbezirken ihren Bedarf meldeten, wurden 1.080 Teilnehmermonaten angemeldet.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob DIA-AM die Erwartungen erfüllt. Dabei ist sowohl die inhaltliche Durchführung der Maßnahmen zu beobachten, als auch die Ergebnisqualität für den einzelnen Teilnehmer zu reflektieren. Gelingt es mittels DIA-AM, mehr Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen? Wie erfolgt der Übergang in die Werkstätten, wenn das Ergebnis der Maßnahme in diese Richtung weist?
Auf die Problematik eines pauschal verkürzten Eingangsverfahrens hat die BAG WfbM bereits mehrfach hingewiesen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, ob die notwendigen Feststellungen des Eingangsverfahrens, insbesondere die Frage der erforderlichen Maßnahmen sowie die Erstellung des Eingliederungsplanes, tatsächlich in einer kürzeren Zeit als den als Regelfall formulierten drei Monaten getroffen werden können.
Neben dieser individualrechtlichen Betrachtung sollten sich die Werkstätten auf jeden Fall mit den Vorgaben und Verfahren des Vergaberechts auseinandersetzen. Denn es ist zu erwarten, daß DIA-AM kein Einzelfall bleiben wird. Auch weitere Maßnahmen wie die „Unterstützte Beschäftigung“ sollen auf diesem Wege ausgeschrieben und vergeben werden.