Diesen Artikel an Freunde versenden
Email des Empfängers:
Email des Senders:
Name des Senders:

EU: Werkstätten erhalten auch weiterhin staatliche Beihilfen
Bei einer Konferenz des Bundesverbands der Deutschen Industrie und des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht in Berlin hat EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes kürzlich den neuen Aktionsplan der EU-Kommission zu staatlichen Beilhilfen vorgestellt. In diesem Zusamenhang erklärte sie: „Staatliche Beihilfen müssen kontrolliert werden. … Die neuen Regelungen sind jetzt angelaufen, und nach den bisherigen Ergebnissen - weniger Bürokratie und raschere Entscheidungen - scheinen sie zu funktionieren.“

Auch nach den neuen Regelungen fallen Werkstätten unter die Ausnahmeregelungen der Richtlinie: Grundsätzlich sollen Ausnahmen in erster Linie für diejenigen Bereiche gelten, in denen der Markt offensichtlich versagt. Hiervon sind demnach die Bereiche betroffen, in denen der Staat eingreifen muß, da der Markt selber keine alternativen Lösungsmöglichkeiten bietet. Dies gilt insbesondere für den Arbeitsmarkt: Neelie Kroes benennt in ihrer Rede explizit das Versagen des Marktes, „die volle Entfaltung des Potentials eines jeden Erwerbstätigen zu ermöglichen“ oder auch (im Originalwortlaut) „…the failure to fully use the potential of everyone in the labour force…“.

Im Ergebnis wird deutlich, daß Werkstätten nach wie vor einen berechtigten Platz in einer modernen Beihilfenpolitik einnehmen.

Der Wortlaut der Rede, die bislang nur auf Englisch vorliegt, kann unter folgendem Internetlink abgerufen werden: http://europa.eu externer Link


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden