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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur unterstützten Beschäftigung
Am 30. Juli 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Einführung des neuen Fördertatbestands "Unterstützte Beschäftigung" beschlossen. Dieser wird nach der Sommerpause in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Der Entwurf unterscheidet sich nur unwesentlich von dem am 7. Mai 2008 vorgelegten Referentenentwurf. Die zahlreichen Stellungnahmen der Verbände und die Ergebnisse der Anhörung haben im Wesentlichen keine Berücksichtigung gefunden. Trotz aller Kritik auch seitens der BAG WfbM, daß der Entwurf hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, ist die Einführung der Unterstützten Beschäftigung als eine Erweiterung der Teilhabeangebote behinderter Menschen am Arbeitsleben zu begrüßen.
Der Entwurf unterscheidet sich nur unwesentlich von dem am 7. Mai 2008 vorgelegten Referentenentwurf. Die zahlreichen Stellungnahmen der Verbände und die Ergebnisse der Anhörung haben im Wesentlichen keine Berücksichtigung gefunden. Trotz aller Kritik auch seitens der BAG WfbM, daß der Entwurf hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, ist die Einführung der Unterstützten Beschäftigung als eine Erweiterung der Teilhabeangebote behinderter Menschen am Arbeitsleben zu begrüßen.