Werkstätten für behinderte Menschen machen Bildung barrierefrei und eröffnen Menschen mit Beeinträchtigungen Zugänge zu Beruflicher Bildung. Doch bisher gibt es keinen bundesweiten Standard und keinen qualifizierten Abschluss, den Absolventen des Berufsbildungsbereichs zum Einstieg in die Arbeitswelt nutzen können.
Das möchte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) ändern. Deshalb ruft sie die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten im November 2013 dazu auf, gemeinsam bundeseinheitliche Bildungsrahmenpläne zu erarbeiten.
Absolventen des Berufsbildungsbereiches in Werkstätten für behinderte Menschen haben bislang keinen bundesweit anerkannten Nachweis über ihre Bildungsmaßnahmen. Neue Wege gehen das Saarland, Bremen und Berlin – hier werden nach der zweijährigen Qualifizierung im Berufsbildungsbereich Zertifikate verliehen. In den übrigen 13 Bundesländern gibt es keine anerkannte Abschlussbescheinigung.
Lerninhalte vergleichbar machen
„Bildungsrahmenpläne bundesweit auf einen Nenner zu bringen, erhöht die Transparenz und Vergleichbarkeit und damit auch die Mobilität und die Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung“, erklärt Vera Neugebauer, stellvertretende Vorsitzende der BAG WfbM.
Die Bildungsrahmenpläne sollen Inhalte, Fertigkeiten und Kenntnisse abbilden, die Menschen mit Behinderungen in Werkstätten im Berufsbildungsbereich erwerben können. Sie sollen sich an bundesweit anerkannten Berufen orientieren. „Damit sind sie stärker an das System beruflicher Bildung angebunden“, erläutert Neugebauer die Strategie.
Wenn sich die Bildungsmaßnahmen von Werkstätten für behinderte Menschen am Ausbildungsrahmenplan orientieren, werden die verschiedenen Qualifizierungsmöglichkeiten enger miteinander verknüpft. „Ein ähnlicher Aufbau und die gleiche Sprache führen zu mehr Verständnis: Auf Seiten der Arbeitgeber, die besser einschätzen können, welche Qualifikationen die Menschen mit Behinderungen mitbringen. Aber auch auf Seiten der Menschen mit Behinderung, die die Anforderungen der Arbeitswelt dadurch besser einschätzen können“, so Neugebauer.
Bildung anerkennen – Inklusion fördern
„Langfristig möchten wir erreichen, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten anerkannte berufliche Abschlüsse erwerben können“, beschreibt Neugebauer das Ziel. „Wenn wir Bildungsinhalte in der Werkstatt ähnlich aufbauen wie die offiziell anerkannten Ausbildungsgänge, werden die Bildungs- und Arbeitsbereiche durchlässiger für Menschen mit Behinderung. Das erleichtert Werkstattbeschäftigten den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“, ist sich Neugebauer sicher.
Es hat aber auch eine Wirkung nach innen: Die berufliche Bildung findet für jeden innerhalb des gleichen Rahmens statt. Innerhalb dieses Rahmens wird es auch zukünftig ein individuell angepasstes Bildungsangebot in Werkstätten für behinderte Menschen geben, das sich am Bedarf der jeweiligen Person orientiert. Diese Anpassung in Inhalt, Methodik und Didaktik wird nach wie vor durch die Kompetenz der Fachkräfte vor Ort sichergestellt.
Was ist das Besondere an Beruflicher Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen?
Werkstätten machen Bildung barrierefrei. Das Besondere ist, im Berufsbildungsbereich der Werkstätten werden Qualifizierungsmaßnahmen und Lerninhalte immer wieder neu entwickelt – für jeden einzelnen Menschen. „Das ist ein ganz anderer Ansatz als wir ihn aus der Regelschule oder der regulären Berufsausbildung kennen, in der vorgegeben Inhalte test- und prüfungsorientiert abgearbeitet werden. Dort ist der Zugang noch nicht ohne Hürden. Leistungsanforderungen, die sich nicht an den Menschen orientieren, Lehrpläne, die oftmals alles andere als personenzentriert angelegt sind und ein leistungsorientiertes Ausleseverfahren, das in ‚bestanden‘ und ‚nicht bestanden‘ mündet“, beschreibt BAG WfbM-Bildungsreferent Thomas Bauer den maßgeblichen Unterschied.
Im Gegensatz dazu bestimmen im Berufsbildungsbereich der Werkstätten die Fähigkeiten und Interessen des Menschen die Lerninhalte. Das Besondere ist, niemand kann „durchfallen“, da die individuellen Fähigkeiten das Lernniveau festlegen. Berufliche Bildung in Werkstätten begleitet die Menschen auf dem Weg zu ihren individuellen Zielen, fasst Bauer die besondere Leistung der Werkstätten zusammen.
Grundsätzlich sollte mindestens der gleiche zeitliche Rahmen für die Qualifizierung durch die Werkstatt und einer Berufsausbildung gelten. Eine Erweiterung des Berufsbildungsbereiches auf drei Jahre ist daher längst überfällig, lautet eine Grundforderung der BAG WfbM.
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