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UN-Konvention: ABiD-Vorsitzender fordert Innovationsschub in der Eingliederungspolitik
Im Namen des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) hat dessen Vorsitzender Ilja Seifert an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages appelliert, die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit einem Umsetzungsgesetz und moderner Übersetzung zu ratifizieren.
Per Brief regte Seifert an, die anstehende Ratifizierung dazu zu nutzen, der Politik für Menschen mit Behinderungen einen neuen, kräftigen Innovationsschub zu verleihen. Insbesondere sollten die Aspekte freie Selbstbestimmung, volle Teilhabe, ein Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und umfassender Barrierebeseitigung stärker berücksichtigt werden. Diese Forderungen seien auf dem jüngsten Verbandstag von seinem neuen Vorstand mit der Bitte um Weiterleitung an die Fraktionen und Abgeordneten im Deutschen Bundestag an ihn herangetragen worden.
Im Gegensatz zur Bundesregierung ist der ABiD nicht der Ansicht, daß die derzeitige deutsche Rechtslage den Anforderungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügt. Vielmehr sollte die Konvention ihrer Überzeugung nach als Auftakt für eine große Anstrengung aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte für eine bessere Integration begriffen werden. Im Ergebnis sollten sich sowohl Menschen mit Behinderungen als auch ihre Angehörigen, Freunde und Assistenten frei in der Gesellschaft bewegen können und zunehmend als ihr selbstverständlicher Bestandteil akzeptiert werden.
Daß hierbei auch von eigener Seite aus noch einige Aufgaben auf die Betroffenen, den Verband und seine Mitglieder zukommen, wollte Herr Seifert gar nicht bestreiten. Er begreift die Ratifikation der Konvention als Herausforderung für den ABiD, der sich der Verband aber gerne stellt. Ein klares Signal aus dem Bundestag würde hierfür politischen Rückenwind bedeuten. Es gehe in erster Linie darum, den Betroffenen zu signalisieren, daß sie ein wichtiger und willkommener Bestandteil der Gesellschaft seien. Sie sollten daher nicht als Bittsteller, sondern als gleichwertige Bürger mit Rechten angesehen werden.
In diesem Zusammenhang würde - wie im Regierungsentwurf geplant (Art. 1, letzter Satz) - die Erhebung der mit den anderen deutschsprachigen Staaten abgestimmten Übersetzung zur "amtlichen" Fassung den zukunftsweisenden Charakter der Konvention schmälern.
Per Brief regte Seifert an, die anstehende Ratifizierung dazu zu nutzen, der Politik für Menschen mit Behinderungen einen neuen, kräftigen Innovationsschub zu verleihen. Insbesondere sollten die Aspekte freie Selbstbestimmung, volle Teilhabe, ein Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und umfassender Barrierebeseitigung stärker berücksichtigt werden. Diese Forderungen seien auf dem jüngsten Verbandstag von seinem neuen Vorstand mit der Bitte um Weiterleitung an die Fraktionen und Abgeordneten im Deutschen Bundestag an ihn herangetragen worden.
Im Gegensatz zur Bundesregierung ist der ABiD nicht der Ansicht, daß die derzeitige deutsche Rechtslage den Anforderungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügt. Vielmehr sollte die Konvention ihrer Überzeugung nach als Auftakt für eine große Anstrengung aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte für eine bessere Integration begriffen werden. Im Ergebnis sollten sich sowohl Menschen mit Behinderungen als auch ihre Angehörigen, Freunde und Assistenten frei in der Gesellschaft bewegen können und zunehmend als ihr selbstverständlicher Bestandteil akzeptiert werden.
Daß hierbei auch von eigener Seite aus noch einige Aufgaben auf die Betroffenen, den Verband und seine Mitglieder zukommen, wollte Herr Seifert gar nicht bestreiten. Er begreift die Ratifikation der Konvention als Herausforderung für den ABiD, der sich der Verband aber gerne stellt. Ein klares Signal aus dem Bundestag würde hierfür politischen Rückenwind bedeuten. Es gehe in erster Linie darum, den Betroffenen zu signalisieren, daß sie ein wichtiger und willkommener Bestandteil der Gesellschaft seien. Sie sollten daher nicht als Bittsteller, sondern als gleichwertige Bürger mit Rechten angesehen werden.
In diesem Zusammenhang würde - wie im Regierungsentwurf geplant (Art. 1, letzter Satz) - die Erhebung der mit den anderen deutschsprachigen Staaten abgestimmten Übersetzung zur "amtlichen" Fassung den zukunftsweisenden Charakter der Konvention schmälern.