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Neugestaltung der Organisationsstrukturen im Bereich SGB II
Am 13. November 2008 befaßte sich die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) im Rahmen ihrer 85. Konferenz in Hamburg mit der Frage der Neuorganisation des SGB II.

Grundlage für die Beratungen bildete ein Vorschlag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem September 2008. Im Verlauf der Sitzung stellte die ASMK fest, daß dieser Vorschlag in einigen wichtigen Punkten ergänzt oder verändert werden müßte.

Zustimmung kam von der ASMK zum Vorschlag, „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) anstelle der bestehenden ARGEn einzurichten. Dagegen bemängelten die Minister und Senatoren die hierzu fehlenden oder nicht ausreichenden vorhandenen Mitgestaltungsrechte der Bundesländer.

Sie wiesen besonders darauf hin, daß die Umsetzungsverantwortung bei den ZAG liegen müsse. Operative Entscheidungen müßten dezentral in der Trägerversammlung möglich sein. Der Charakter der ZAG soll einer weitgehend selbstständigen, mit eigenem Personal ausgestatteten Behörde entsprechen. Idealerweise sollten sie verfassungsrechtlich als Mischverwaltung abgesichert sein.

Die endgültige Abstimmung soll am 18. Dezember 2008, einen Tag vor der letzten Sitzung des Bundesrates, auf einem Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erfolgen. Beim BMAS herrscht allerdings Skepsis darüber, ob bei diesem Treffen eine Einigung über die zur Umsetzung dieser Pläne notwendige Verfassungsänderung erzielt werden kann. Denn, so das BMAS, die „Bedingungen der Länder sind hart.“

Die ASMK betonte im Übrigen den kausalen Zusammenhang zwischen der Instrumentenreform SGB II / SGB III und der beabsichtigten Neugestaltung der Organisationsstrukturen im Bereich SGB II.

Für die Instrumentenreform besteht kein Zustimmungsvorbehalt der Bundesländer. Sie wird in den nächsten Wochen die letzten parlamentarischen Hürden nehmen.

Den genauen Wortlaut des Beschlusses der 85. ASMK finden Sie hier externer Link.


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