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Gleichbehandlung nicht nur am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine Debatte über die zukünftige Gestaltung der europäischen Eingliederungspolitik eingeleitet. Die Konferenz „Lokales Handeln für eine Gesellschaft für alle“ brachte Schlüsselakteure in Brüssel zusammen, die über den aktuellen Europäischen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen diskutierten. Die Konferenz bot ferner Gelegenheit, den von der Europäischen Kommission kürzlich vorgelegten Rechtsvorschlag zur Bekämpfung von Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, bei Sozialschutz und sozialen Vergünstigungen, Bildung und Gesundheitsdiensten zu erörtern.

Der Richtlinienvorschlag ist Teil der Neuen Sozialagenda und ist speziell auf Bereiche zugeschnitten, die bisher noch nicht eindeutig gesetzlich geregelt waren. Hierdurch soll Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung auch außerhalb des Arbeitsplatzes bekämpft werden. Nach bisheriger Gesetzeslage werden Menschen außerhalb ihres Arbeitsplatzes nur vor Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft geschützt. Der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, möchte daher eine Gleichbehandlung auf der ganzen Linie erreichen.

Die neue Richtlinie sieht die Gewährleistung von Gleichbehandlung auch für den Bereich der sozialen Sicherheit einschließlich der Bereiche Sozialversicherung und Gesundheitsfürsorge vor. Darüber hinaus erstreckt sich die Richtlinie ebenfalls auf den Bildungsbereich sowie auf den Zugang und das Angebot aller Güter und Dienstleistungen, die öffentlich angeboten werden und käuflich erwerblich sind. Beispielsweise könnte nach der neuen Regelung ein Restaurant verklagt werden, das einer Person mit Blindenhund den Zutritt verwehrt. In ähnlicher Weise wäre eine Versicherungsgesellschaft dann nicht mehr in der Lage, behinderten Antragstellern eine Versicherung zu verweigern oder höhere Prämien zu berechnen ohne einen objektiven Grund anzugeben.

Der aktuelle Europäische Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen läuft noch bis 2010. Die Kommission will mit dieser Konferenz ebenfalls eine Debatte darüber anstoßen, wie sich Europa nach 2010 für behinderte Menschen einsetzen kann. Die Konferenzteilnehmer werden sich beispielsweise mit der Frage befassen, wie die europäischen Strukturfonds behinderte Menschen durch Ausbildungsmöglichkeiten und barrierefreie Infrastrukturen unterstützen können.

Mehr zum neuen Richtlinienentwurf finden Sie unter nachfolgendem Link:

http://ec.europa.eu externer Link


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