Europa 25.01.09
Mutterschutz in der EU – ein Vergleich
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz auf 18 Wochen bei einer Bezahlung in Höhe von 100% des Einkommen festzulegen. Dadurch sollen Frauen mehr Flexibilität ermöglicht werden. Der Mutterschaftsurlaub (vor und nach der Geburt) wird nicht zwingend vorgeschrieben. Außerdem soll der Kündigungsschutz gestärkt werden. Auch das Recht, an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren, soll erhalten bleiben. Arbeitgeber sollen der Mutter flexible Arbeitszeiten während oder nach Ende des Mutterschaftsurlaubs ermöglichen. Der Arbeitgeber sollen dazu jedoch nicht verpflichtet werden.

Hintergrund: Die Geburtenraten in der Europäischen Union sind und bleiben niedrig, besonders in Mitgliedstaaten, in denen wenige Frauen arbeiten. Frauen sind ein enormes, weitgehend ungenutztes Potential für die allgemeine Wirtschaftskraft. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll so gefördert werden. In der EU gilt bislang eine Mindestdauer des Mutterschutzes von 14 Wochen - bei einer Bezahlung mindestens in Höhe des Krankengeldes. Das sind jedoch nur Mindeststandards, jeder Mitgliedstaat kann bessere Regelungen anwenden. So sind große Unterschiede in den einzelnen Mutterschutzregelungen innerhalb der EU entstanden: Sie variieren von 14 bis zu 55 Wochen, mit einer Bezahlung, die von 55 bis 100 % des Gehalts reicht, mit oder ohne Deckelung.

Mitgliedstaat Dauer gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum Bezahlung
Österreich 16 Wochen 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt 100% des durchschnittlichen Gehalts
Belgien 15 Wochen 1 Woche vor und 9 Wochen nach der Geburt abhängig von der Sozialversicherung ("sécurité sociale")
Bulgarien 315 Tage 45 Tage vor und 95 Tage nach der Geburt 135 Tage werden nach dem durchschnittlichen Gehalt bezahlt; die restliche Zeit werden Sozialversicherungsleistungen gezahlt
Tschechien 28 Wochen keine 69% des durchschnittlichen Jahreseinkommens mit einer Deckelung
Deutschland 14 Wochen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt 100% des letzten Einkommens
Dänemark 18 Wochen keine 100% des Gehalts (gemäß dem überwiegend Teil der Tarifabschlüsse)
Estland 140 Kalendertage keine; aber Mutterschutzleistungen sinken, wenn der Mutterschaftsurlaub weniger als 30 Tage vor dem erwarteten Geburtstermin beginnt 100% des durchschnittlichen Gehalts des vorangehenden Kalenderjahrs
Griechenland 17 Wochen 7 Wochen vor und 9 Wochen nach der Geburt 100%
Spanien 16 Wochen, auf den Partner übertragbar 6 Wochen nach der Geburt für die Mutter 100% der Berechnungsgrundlage
Finnland 105 Arbeitstage 2 Wochen vor dem geschätzten Geburtstermin Die Bezahlung hängt vom vorhergehendem Gehalt ab und sinkt nach den ersten 56 Arbeitstagen nach der Geburt; gesetzliches Minimum sind 15,20 Euro pro Tag, anderenfalls greifen Tarifabschlüsse.
Frankreich 16 Wochen 2 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt 100% der letzten drei Monatseinkommen mit Deckelung
Ungarn 24 Wochen 4 Wochen vor der Geburt (Empfehlung) 70% des letzten Monatseinkommens (entspricht dem Krankengeld)
Irland 42 Wochen 2 Wochen vor und 4 Wochen nach der Geburt 80% des letzten Monatseinkommens während 26 Wochen, mit Deckelung
Italien 5 Monate 2 Monate vor und 3 Monate nach der Geburt 80% des durchschnittlichen Tageseinkommens aus dem vorhergehenden Monat
Litauen 126 Kalendertage ja 100% des Durchschnittseinkommens
Luxemburg keine Informationen hierzu liegen keinerlei Informationen vor hierzu liegen keinerlei Informationen vor
Lettland 112 Kalendertage 2 Wochen vor und 2 Wochen nach der Geburt 100% des Durchschnittseinkommens
Malta 14 Wochen 4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt volles Gehalt
Niederlande 16 Wochen 4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt volles Gehalt
Polen 18 Wochen (teilweise auf den Vater übertragbar) 8 Wochen nach der Geburt 100% des Durchschnittseinkommens
Portugal 120 Tage 6 Wochen nach der Geburt 100% des Grundgehalts
Rumänien 126 Tage 42 Tage nach der Geburt Mutterschutzleistungen auf der Grundlage von 85% des Durchschnittseinkommens
Schweden 7 Wochen vor und 7 Wochen nach der Geburt; anschließend, bis das Kind ein Alter von 18 Monaten erreicht hat 2 Wochen vor und nach der Geburt 390 Tage werden nach 80% des Einkommens bezahlt; für weitere 90 Tage wird die Mindestunterstützung gewährt
Slowenien 105 Tage 28 Tage vor dem geplanten Geburtstermin 100% des Durchschnittseinkommens
Slowakei 28 Wochen 14 Wochen 55% der täglichen Bemessungsgrundlage, maximal aber 15.000 SKK (entspricht ca. 151,00 Euro)
Großbritannien 52 Wochen 2 Wochen nach der Geburt während der ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber 90% des letzten Einkommens; danach wird ein Pauschalbetrag in Höhe von etwa 151 Euro gewährt


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